Senior wird von Mann im Rollstuhl geschoben
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Pflegeleistungen

Grundsätzlich sind verschiedene Geld- und Sachleistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen. Auch bei geringer Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) sollen Leistungen den Verbleib in häuslicher Umgebung sicherstellen.

Die Leistungsbeträge im Überblick

 
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Sachleistungen

-

761,00 €

1.432,00 €

1.778,00 €

2.200,00 €

Pflegegeld

-

332,00 €

573,00 €

765,00 €

947,00 €

Teilstationäre
Pflege

Zuschuss
125,00 €

689,00 €

1.298,00 €

1.612,00 €

1.995,00 €

Vollstationäre
Pflege

Zuschuss
125,00 €

770,00 €

1.262,00 €

1.775,00 €

2.005,00 €

Der Pflegegrad 1

Menschen, die oft im geringen Maße körperlich eingeschränkt sind, sollen die Möglichkeit erhalten, durch unterstützende Angebote die Betreuung in der häuslichen Umgebung sicher zu stellen.

Für den Pflegegrad 1 steht monatlich ein Betrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann nur zweckgebunden verwendet werden.

Leistungsbereiche

  • Betreuung durch anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote zur Unterstützung im Alltag
  • Pflegeberatung durch einen Pflegeberater
  • Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen anerkannten Pflegedienst
  • zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • finanzielle Zuschüsse zur Anpassung des Wohnumfeldes
  • zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Erstattung von Leistungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege entstehen
  • Zuschuss zur vollstationären Pflege

Pflegearten der Pflegegrade 2 bis 5

Häusliche Pflege

Zu Hause im vertrauten Umfeld zu bleiben, ist für Pflegebedürftige sicher die angenehmste Lösung. Es ist die Entscheidung des Pflegebedürftigen, ob er von einem Familienmitglied oder einer anderen Vertrauensperson gepflegt werden möchte oder ob ein professioneller ambulanter Pflegedienst beauftragt werden soll.

Die BKK Werra-Meissner zahlt entsprechend des Pflegegrades entweder die Geldleistung an den Pflegebedürftigen oder die Sachleistung an den Pflegedienst. Sie können jedoch auch die sogenannte Kombinationsleistung wählen, bei der Sie die Sachleistungen und das Pflegegeld jeweils anteilig beanspruchen.

Vollstationäre Pflege

Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich an den Kosten einer vollstationären Betreuung in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, wenn:

  • der Pflegebedürftige nicht zu Hause gepflegt werden kann
  • eine teilstationäre Pflege nicht geleistet werden kann
  • keine Pflegeperson zur Verfügung steht
  • das Ausmaß der Pflege eine stationäre Aufnahme dauerhaft erfordert
Kostenübernahme bei vollstationärer Pflege

Abhängig vom Pflegegrad übernimmt unsere Pflegekasse die Kosten für die vollstationäre Pflege bis zu 75 Prozent des Heimentgeltes. Zu den Leistungen der vollstationären Pflege gehören neben der alltäglichen Pflege auch die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.

Pflegegrad 2: höchstens 770 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: höchstens 1.262 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: höchstens 1.775 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: höchstens 2.005 Euro pro Monat

Ab dem 1. Januar 2022 zahlen wir als Pflegekasse zusätzlich zum Leistungsbetrag entsprechend dem Pflegegrad einen Zuschlag. Für Heimbewohner/innen mit den Pflegegraden 2-5 beträgt der Leistungszuschlag:

  • 5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate
  • 45% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate 
  • 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen können nicht von uns bezuschusst werden. Über die genaue Höhe dieser Kosten werden Sie von der Einrichtung informiert.

Verhinderungspflege

Wenn die Person, die die Pflege übernimmt, wegen Krankheit, Urlaub etc. ausfällt, wird eine Ersatzpflege benötigt. Die Pflegekasse der BKK Werra-Meissner beteiligt sich an den Kosten bis zu 6 Wochen mit maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr – wenn der Pflegebedürftige vorher schon 6 Monate zu Hause betreut wurde. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

Sollten die Leistungen der Verhinderungspflege nicht ausreichen, können bis zu 806 Euro der Kurzzeitpflege übertragen werden, vorausgesetzt diese wurde dort noch nicht verbraucht.

Ihr Antrag auf Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Wenn die Pflege zu Hause für eine bestimmte Zeit nicht oder nicht in dem nötigen Umfang geleistet werden kann, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Kurzzeitpflege. Es besteht die Möglichkeit, dass unsere Pflegekasse für maximal 8 Wochen im Kalenderjahr und höchstens 1.774 Euro eine vollstationäre Pflege finanziert.

Eine Kurzzeitpflege wird eingesetzt, wenn:

  • nach einer stationären Behandlung erstmalig Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, damit die Familie sich und ihre Wohnbedingungen in Ruhe auf die neue Situation einstellen kann.
  • die Pflege zu Hause für eine überschaubare Zeit unmöglich ist, weil z.B. die Pflegeperson erkrankt ist.
  • die Pflege zu Hause vorübergehend nicht ausreicht, weil es z.B. durch einen kurzfristigen Krankheitsschub zu einem vermehrten Pflegebedarf kommt.

Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Es besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zu kombinieren. Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam, die für Sie günstigste Möglichkeit.

Ihr Antrag auf Kurzzeitpflege

Tages-und Nachtpflege

Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in geeigneten Einrichtungen. Die Aufwendungen der Pflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege werden von der Pflegekasse übernommen. Sie dürfen die monatlichen Höchstbeträge nicht übersteigen.

  • Pflegegrad 2 bis zu 689 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro pro Monat

Diese Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu Pflegesachleistungen und Pflegegeld (einschließlich Kombinationsleistungen) beansprucht werden, also ohne gegenseitige Anrechnung.

Zusätzliche Hilfen der Pflegegrade 2 bis 5

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Damit die Pflege zu Hause erleichtert wird, übernimmt die BKK Werra-Meissner ganz oder zum Teil die Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen:

  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, bis max. 40 Euro monatlich)
  • sonstige Pflegehilfsmittel (z.B. Bettschutzeinlagen, Lagerungsrollen)
  • technische Pflegehilfsmittel (z.B. ein elektrisches Pflegebett)

Detaillierte Informationen zu Pflegehilfsmitteln finden Sie hier

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Der Betrag für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen für alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 beträgt 125 Euro. Dazu gehören:

  • Tages- und Nachtpflege-Einrichtungen
  • Kurzzeitpflege, um z. B. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu bezahlen
  • besondere Angebote zugelassener Pflegedienste, zur allgemeinen Anleitung und Betreuung sowie Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung, bei denen es sich nicht um Grundpflegeleistungen handelt
  • bei nach Landesrecht anerkannten besonderen Angeboten, wie z. B. familienentlastende Dienste, Betreuungsgruppen für Demenzkranke.

Es handelt sich dabei um nach jeweiligem Landesrecht geförderte bzw. förderungsfähige Angebote. Die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen diese auf einer eigenen Internetseite. Das Guthaben aus nicht verbrauchten zusätzlichen Betreuungsleistungen bleibt Ihnen weiterhin bis zum 30. Juni des nächsten Kalenderjahres erhalten. Anders als beim Pflegegeld darf über das Betreuungsgeld nicht frei verfügt werden. Die Entlastungsleistungen dienen dazu, pflegebedürftige Personen im Haushalt zu unterstützen. Dies gilt besonders für die hauswirtschaftliche Versorgung und die Bewältigung allgemeiner oder pflegebedingter Alltagsanforderungen. Pflegebedürftigen stehen bis zu 40 Prozent der Sachleistung als Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Wohnumfeldverbesserung

Um die Pflege zu Hause zu ermöglichen oder zu erleichtern, müssen in der Wohnung manchmal bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Das kann eine fest installierte Rampe für den Rollstuhl oder eine verbreiterte Wohnungstür sein. Unsere Pflegekasse beteiligt sich an jeder baulichen Veränderung mit maximal 4.000 Euro. Wichtig ist, dass Sie sich vor dem geplanten Umbau mit uns in Verbindung setzen und einen Antrag stellen, zu welchem Sie zusätzlich Fotos Ihrer derzeitigen Wohnsituation und einen Kostenvoranschlag über die geplante Maßnahme beifügen.

Ihr Antrag auf Wohnumfeldverbesserung

Hilfen für pflegende Angehörige

Pflegekurse und soziale Absicherung

Die Pflegekasse der BKK Werra-Meissner bietet kostenlose Schulungen an, um Personen, die Angehörige ehrenamtlich pflegen, zu unterstützen. Unter bestimmten Bedingungen sind Pflegepersonen unfall- und sogar rentenversichert.

Pflegezeit

Arbeitnehmer, die ein Familienmitglied pflegen oder die Pflege organisieren möchten, geraten häufig in einen Zeitkonflikt mit ihrem Arbeitsplatz. Hier kommt ihnen das Pflegezeitgesetz zu Hilfe: Ähnlich wie beim Anspruch auf Elternzeit, können Arbeitnehmer, die nahe Angehörige pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf – unbezahlte – Freistellung und besonderen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz geltend machen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • den Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsfreistellung und
  • den Anspruch auf eine längerfristige Pflegezeit
Pflegepersonen sind sozial abgesichert

Voraussetzung ist, dass die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird und die Pflege eines Pflegebedürftigen (mindestens Pflegegrad 2) an wenigstens zehn Stunden wöchentlich erfolgt, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche. Dies gilt auch, wenn die Mindeststundenzahl nur durch die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger erreicht wird.

Die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen ist nach den Pflegegraden 2 bis 5 gestaffelt. Maßgebend ist außerdem Art bzw. Umfang der Leistungen. Je größer der Pflegeaufwand ist, desto höher sind also das zugrunde gelegte Arbeitsentgelt und damit die spätere Rente.

Pflegepersonen sind nach dem Recht der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) versichert, wenn sie vor Beginn der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig waren oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung hatten. Die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung trägt die Pflegekasse. Pflegepersonen sind im Rahmen ihrer Pflegetätigkeit auch unfallversichert. Die Beiträge trägt die Gemeinde, in deren Bereich der Ort der Pflegetätigkeit (Pflegehaushalt) liegt.

Wussten Sie schon... ?

Der BKK Pflege Finder unterstützt Sie dabei, eine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung nach Ihren Wünschen zu finden.

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Voraussetzungen für Pflegeleistungen

Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss man mindestens zwei Jahre in Deutschland gesetzlich versichert sein. In diesen zwei Jahren müssen Sie nicht am Stück versichert gewesen sein. Es genügt, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre zwei Jahre als Mitglied oder als Familienangehöriger versichert waren. Natürlich rechnen wir auch die Versicherungszeiten bei anderen Pflegekassen an.

Wie stelle ich einen Antrag?

Sie können die Leistungen aus der Pflegeversicherung selbst bei uns beantragen oder Sie beauftragen eine Vertrauensperson. Ist der Antrag bei uns eingegangen, wird der Medizinische Dienst mit Ihnen einen Termin für die persönliche Begutachtung vereinbaren. Dieser stellt den Pflegegrad mit Hilfe vorgegebener Kriterien fest.

Laden Sie sich Ihren Antrag auf Pflegeleistungen herunter

Ihre Ansprechpartner:

Julia Bartholmai

Telefon: 05651 7451-0
Telefax: 05651 7451-999
julia.bartholmai(at)bkk-wm.de

Mario Helmholz

Telefon: 05651 7451-151
Telefax: 05651 7451-351
mario.helmholz(at)bkk-wm.de

Andrea Hiebsch

Telefon: 05651 7451-203
Telefax: 05651 7451-403
andrea.hiebsch(at)bkk-wm.de

Sandra Kamith-Müller

Telefon: 05651 7451-153
Telefax: 05651 7451-353
sandra.kamith-mueller(at)bkk-wm.de

Frank Ludolf

Telefon: 05651 7451-707
Telefax: 05651 7451-907
frank.ludolf(at)bkk-wm.de

Elizaveta Sprung

Telefon: 05651 7451-207
Telefax: 05651 7451-407
elizaveta.sprung(at)bkk-wm.de

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

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