Sie sind kein Arbeitnehmer, Student oder Rentner? Dann haben Sie dennoch die Möglichkeit sich als freiwilliges Mitglied bei uns zu versichern. Auf dieser Seite haben wir für Sie alle wichtigen Beitragsinformationen übersichtlich dargestellt.
Ihr Beitrag berechnet sich nach Ihren tatsächlichen Einkünften bis maximal zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5175,00 Euro. Die Mindestgrenze liegt bei monatlich 1.178,33 Euro.
Voller Leistungsanspruch, unabhängig von Ihrer Beitragshöhe
Ganz egal wie sich Ihr individueller Beitrag letztlich errechnet - Sie haben vollen Anspruch auf unser gesamtes Leistungspaket. Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, können Sie sogar zusätzlich den Anspruch auf Krankengeld frei wählen.
Sollten Sie Fragen zur Berechnung Ihres Beitrags haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Welche Einnahmen werden zur Beitragsberechnung herangezogen?
Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkünfte zum Lebensunterhalt berücksichtigt, hierzu gehören beispielsweise:
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung
- Renten und Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, zum Beispiel Zins- und Dividendenerträge
- Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
- Einkünfte aus einer Abfindung aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes
Einmal jährlich bekommen Sie von uns eine Abfrage zu Ihrer Einkommenssituation, um die zu zahlenden Beiträge zu ermitteln. Sollte Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht gesetzlich versichert sein, werden seine Einkünfte bei der Beitragsermittlung hinzugezogen.
Wie werden die einzelnen Einkünfte berücksichtigt?
Wir berechnen den Beitrag anhand unterschiedlicher Einkommensarten der jeweiligen Einkommensart. Bitte beachten Sie, dass wir keinen sogenannten vertikalen Verlustausgleich durchführen dürfen, es wird also kein positives mit negativem Einkommen verrechnet.
Welche Nachweise sind notwendig?
Als Nachweis eignet sich zum Beispiel der Einkommensteuerbescheid, Entgeltbescheinigungen oder Kontoauszüge.
Wie sind die Beiträge zu bezahlen?
Sie können Ihre Beiträge ganz einfach per Bankeinzug begleichen. Dazu erteilen Sie uns ganz einfach eine Einzugsermächtigung. Dann buchen wir Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab.
Alternativ können Sie Ihre Beiträge selbst überweisen. Beachten Sie dabei aber bitte, dass diese bis spätestens am 15. des Folgemonats auf unserem Konto gutgeschrieben sein müssen. Die Beiträge für Januar sind beispielsweise spätestens am 15. Februar fällig.
Wichtige Beitragsinformationen
Im Jahr 2024 beträgt der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung 15,8 % (inklusive unserem Zusatzbeitrag). Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 16,4 % (inklusive unserem Zusatzbeitrag, mit Anspruch auf Krankengeld) und ist zum Beispiel aus Renten und Versorgungsbezügen zu entrichten.
Ob Sie den ermäßigten oder den allgemeinen Beitragssatz zahlen, hängt von der Art Ihrer Einkünfte ab. Wenn Sie unterschiedliche Einkunftsarten beziehen, kann es sein, dass Sie auf einen Teil Ihres monatlichen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz bezahlen und auf einen anderen Teil den allgemeinen Beitragssatz.
Sie zahlen außerdem auf alle Einkommensarten den Pflegeversicherungsbeitrag je nach Anzahl Ihrer Kinder. Sie sind kinderlos? Dann haben Sie ab Vollendung des 23. Lebensjahrens einen Beitragssatz von 4,0 % (1,7 % davon Anteil vom Arbeitgeber).
Beitragssätze für freiwillig Versicherte
Allgemeiner Beitragssatz der Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld): | 14,6 % |
Ermäßigter Beitragssatz der Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld): | 14,0 % |
Zusatzbeitragssatz: | 1,8 % |
Beitragssatz der Pflegeversicherung* (mindestens): | 2,4 % |
Beitragssatz der Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren: | 4,0 % |
*richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder
Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte mit Krankengeldanspruch
Bemessungsgrundlage: | 1.178,33 Euro |
Beitrag Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag): | 193,25 Euro |
Beitrag Pflegeversicherung* (mindestens): | 28,28 Euro |
Beitrag Pflegeversicherung für Kinderlose: | 47,13 Euro |
Monatlicher Gesamtbeitrag* (mindestens): | 221,53 Euro |
Monatlicher Gesamtbeitrag für Kinderlose: | 240,38 Euro |
*richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder
Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte ohne Krankengeldanspruch
Bemessungsgrundlage: | 1.178,33 Euro |
Beitrag Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag): | 186,18 Euro |
Beitrag Pflegeversicherung* (mindestens): | 28,28 Euro |
Beitrag Pflegeversicherung für Kinderlose: | 47,13 Euro |
Monatlicher Gesamtbeitrag* (mindestens): | 214,46 Euro |
Monatlicher Gesamtbeitrag für Kinderlose: | 233,31 Euro |
*richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder
Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte mit Krankengeldanspruch
Bemessungsgrundlage: | 5.175,00 Euro |
Beitrag Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag): | 848,70 Euro |
Beitrag Pflegeversicherung* (mindestens): | 124,20 Euro |
Beitrag Pflegeversicherung für Kinderlose: | 207,00 Euro |
Monatlicher Gesamtbeitrag* (mindestens): | 972,90 Euro |
Monatlicher Gesamtbeitrag für Kinderlose: | 1.055,70 Euro |
*richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder
Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte ohne Krankengeldanspruch
Bemessungsgrundlage: | 5.175,00 Euro |
Beitrag Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag): | 817,65 Euro |
Beitrag Pflegeversicherung* (mindestens): | 124,20 Euro |
Beitrag Pflegeversicherung für Kinderlose: | 207,00 Euro |
Monatlicher Gesamtbeitrag* (mindestens): | 941,85 Euro |
Monatlicher Gesamtbeitrag für Kinderlose: | 1.024,65 Euro |
*richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder
Wichtige Information zum Beitragssatz in der Pflegeversicherung
Zum 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz in der Pflegeversicherung durch den Gesetzgeber angehoben, um die finanzielle Stabilität zu sichern und um die geplanten Leistungsanpassungen zu ermöglichen. Aktuell liegt der Beitrag in der Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent, für Mitglieder ohne Kinder bei 3,4 Prozent.
Ab dem 1. Juli 2023 wird der allgemeine Beitragssatz um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Zudem wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. In der Kindererziehungsphase werden Eltern mit mehreren Kindern somit spürbar entlastet. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag jedoch wieder. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit (bis zum 25. Lebensjahr) daher wieder der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent.
Beitragssätze ab 01.07.2023
- Mitglieder ohne Kinder: 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %)
- Mitglieder mit einem Kind: 3,40 % (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 %)
- Mitglieder mit zwei Kindern: 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %)
- Mitglieder mit drei Kindern: 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,20 %)
- Mitglieder mit vier Kindern: 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil: 0,95 %)
- Mitglieder mit fünf Kindern: 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil: 0,7 %)
Der Arbeitgeber-Anteil beträgt immer 1,70 Prozent.