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Für Studenten

Bestens abgesichert während des Studiums

Neben vielen Vorlesungen und Lernstunden wartet vielleicht noch ein Nebenjob auf dich, aber die Freizeit möchtest du lieber mit Freunden genießen, anstatt dich mit Themen der Krankenversicherung zu beschäftigen? Das können wir sehr gut verstehen und möchte dir diesen Part gerne abnehmen.

Wir kümmern uns um alles was deine Krankenversicherung betrifft. Komm einfach vorbei oder ruf uns an, damit wir gemeinsam deine studentische Versicherung abklären können. Mit uns startest du bestens abgesichert in dein Studium.

Du möchtest den Antrag für die studentische Versicherung gleich ausfüllen? Dann lade dir diesen hier einfach herunter und schicke, faxe oder maile ihn an uns.

Lade die Beitrittserklärung für Studenten herunter



Wissenswertes zur Krankenversicherung für Studenten

Kann ich als Student über meine Eltern familienversichert bleiben?

Wenn du direkt nach dem (Fach-)Abitur ins Studium startest, dann bist du in der Regel über ein Elternteil familienversichert. In den meisten Fällen bleibst du als Student auch zunächst erstmal beitragsfrei mitversichert, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du befindest dich in einer Schul- oder Berufsausbildung
  • Du wohnst in Deutschland (Du studierst im Ausland? Dann sprich uns bitte direkt an)
  • Du bist nicht selbst krankenversichert
  • Du bist noch keine 25 Jahre (eine Verlängerung ist möglich, sprich uns einfach an)
  • Du verfügst über ein monatliches Einkommen (ohne BAföG) von weniger als 505 Euro
  • Falls der höher verdienende Elternteil privat versichert ist, darf dieser monatlich nicht mehr als 5.775,00 Euro verdienen.

Wann muss ich mich in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern?

Wenn du das 25. Lebensjahr überschreitest oder eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllst, bist du als Student pflichtversichert und zahlst den einheitlichen, vom Gesetzgeber festgelegten, Beitrag. Außerdem bist du automatisch in der Pflegeversicherung mitversichert.

Wenn deine Eltern nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert sind, musst du dich direkt zu Beginn deines Studiums in der KVdS versichern. Deine Versicherung beginnt mit dem Semester, frühestens jedoch mit dem Tag der Einschreibung oder Rückmeldung. Die KVdS ist nicht möglich, wenn du in einem mehr als geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehst, familienversichert oder hauptberuflich selbständig bist.

Wie lange kann ich in der KVdS versichert bleiben?

  • bis zum Abschluss des Studiums
  • bis zur Exmatrikulation
  • bis zum Ende des Semesters, in dem du das 30. Lebensjahr vollendest.

Endet deine KVdS, kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig bei uns weiterversichern. Sprich uns einfach an.

Wie hoch ist mein Beitrag?

Die Beiträge zur KVdS betragen monatlich:

  • Krankenversicherung: 97,61 Euro
  • Pflegeversicherung* (mindestens): 19,49 Euro
  • Pflegeversicherung für Kinderlose ab dem 23. Geburtstag: 32,48 Euro

*richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder

Die Beiträge sind grundsätzlich für das komplette Semester im Voraus fällig. Gern können wir aber eine monatliche Zahlungsweise per Lastschriftverfahren vereinbaren. Wenn du BAföG-Empfänger bist, erhältst du einen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Dieser Zuschuss kann bei der BAföG-Stelle von dir beantragt werden.

Kann ich neben dem Studium jobben? Wie bin ich dann versichert?

Wenn du als Student nebenbei jobbst, zahlst du aus dieser Beschäftigung keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Du bist weiterhin über die KVdS versichert, wenn

  • du eine geringfügige Beschäftigung ausübst, z. B. einen Minijob, bei dem du nicht mehr als 538 Euro verdienst.
  • du eine kurzfristige Beschäftigung ausübst, in der du längstens drei Monate (70 Arbeitstage) im Kalenderjahr tätig bist.

Lege deinem Arbeitgeber immer deine Studienbescheinigung vor.

Bist du neben deinem Studium mehr als geringfügig oder kurzfristig beschäftigt?

Dann bist du trotzdem versicherungsfrei, wenn du:

  • nur in den Semesterferien arbeitest (die wöchentliche Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle)
  • während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. (Ausnahme: In den Semesterferien, in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende)

Es fallen lediglich die Beiträge zur Rentenversicherung an, die du dir mit deinem Arbeitgeber teilst. Wenn du mehrere Jobs ausübst, werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet. Bleibst du dabei unter einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, bist du immer noch versicherungsfrei. Wird sie dann überschritten, wirst du versicherungspflichtig.

Ich mache ein Praktikum – welchen Einfluss hat dies auf meine Versicherung?

Für uns ist es ganz wichtig zu wissen, welche Art von Praktikum du ausübst. Ist das Praktikum in der Prüfungsordnung vorgeschrieben? Handelt es sich um ein Vor-, Nach- oder Zwischenpraktikum? Bekommst du eine Praktikantenvergütung? Informier uns bitte vorab, damit wir dir sagen können, wie du dich während des Praktikums versichern musst.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Bogatsch

Telefon: 05651 7451-605
Telefax: 05651 7451-805
Mobil: 0173 5631529
michael.bogatsch(at)bkk-wm.de

Matthias Kullik

Telefon: 05651 7451-604
Telefax: 05651 7451-804
Mobil: 0173 2706048
matthias.kullik(at)bkk-wm.de

Brigitte Reimuth

Telefon: 05651 7451-616
Telefax: 05651 7451-816
brigitte.reimuth(at)bkk-wm.de

Maik Vogt

Telefon: 05651 7451-607
Telefax: 05651 7451-807
Mobil: 0152 56183213
maik.vogt(at)bkk-wm.de

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