Senior wird von Mann im Rollstuhl geschoben
Für das
ich fühl mich
verstanden
Gefühl

Pflegeversicherung

Wenn Sie bei uns versichert sind, sind Sie auch pflegeversichert. Jeder von uns kann durch Alter, Krankheit, Unfall oder eine Behinderung plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen sein. In dieser Situation ist unsere Pflegeversicherung eine gute Wahl, denn wir lassen Sie nicht allein: Wir leisten häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege, stellen Pflegehilfsmittel zur Verfügung, z. B. zur Körperpflege und Hygiene, kümmern uns um ein pflegefreundliches Wohnumfeld und stehen den Personen, die die Pflege übernehmen, zur Seite.

 

Alle Infos kompakt in unserem Flyer zur Pflegeversicherung:

Finden Sie alle Informationen rund um die Pflegeversicherung unserer BKK Werra-Meissner im Jahr 2024 in unserem Flyer zum Download zusammengefasst.

Pflegeversicherung 2024

Pflegeberatung

Ein pflegebedürftiger Angehöriger ist eine große Herausforderung für die ganze Familie – seelisch und körperlich. Viele Fragen tun sich plötzlich auf, die nur ein erfahrener Gesprächspartner beantworten kann. 

Ihre Pflegeberatung

Pflegeleistungen

Unsere Pflegeversicherung hat das Ziel pflegebedürftigen Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen eine Unterstützung durch umfangreiche Pflegeleistungen zu bieten.

Unsere Pflegeleistungen

Allgemeines zu Ihrer Pflegeversicherung

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig ist, wer durch seine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung bei den „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ dauerhaft, für voraussichtlich mindestens 6 Monate auf Hilfe angewiesen ist. Die Voraussetzungen der „Pflegebedürftigkeit“ führen zu einer weitgehenden Gleichbehandlung von Menschen mit körperlicher Behinderung und solchen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz).

Fünf Pflegegrade entsprechend dem Ausmaß von Selbstständigkeit und Fähigkeiten sichern gleichzeitig bessere und individuellere Leistungen.

Wer ist pflegebedürftig?

Maßgebend ist die gutachterliche Einschätzung der Fähigkeiten, also der Grad der Selbstständigkeit, das heißt, wie jemand den Alltag meistern kann.

Eine Beurteilung der Selbständigkeit oder Fähigkeit erfolgt in folgenden Bereichen:

  • Mobilität (Positionswechsel im Bett, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen)
  • kognitive/kommunikative Fähigkeiten (z. B. Erkennen von Personen, Orientierung, Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen, Verstehen von Sachverhalten und Aufforderungen)
  • Verhaltensweisen (z. B. Verhaltensauffälligkeiten, Abwehr, Antriebslosigkeit)
  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ankleiden, Ernährung, Benutzen einer Toilette)
  • Krankheiten/Therapien (Umgang mit Krankheit und deren Behandlung z. B. Injektionen, Medikamente, Wundversorgung, Arztbesuche)
  • Alltagsleben (z. B. Gestaltung des Tagesablaufs, Kontakte, sich beschäftigen)

Zwei weitere Bereiche „außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ fließen zwar nicht in die Berechnung des Pflegegrades ein, sie helfen aber, die Pflege besser zu planen.

Die Pflegegrade

Die Zuordnung in einen Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Aus der Gesamtpunktzahl wird das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bestimmt und der Pflegegrad abgeleitet. 

Beeinträchtigungen 
Pflegegrad

geringe

1

erhebliche

2

schwere

3

schwerste

4

schwerste mit besonderen Anforderungen

5

Detaillierte Informationen finden Sie hier

Finanzierung der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung der BKK Werra-Meissner finanziert sich durch die Beiträge aller Mitglieder. Als Mitglied sind Sie automatisch bei uns auch pflegeversichert und zahlen von Ihrem Bruttogehalt mindestens (richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder) 2,4 Prozent Beitrag für die Pflegeversicherung. Wer keine Kinder hat, zahlt von seinem 23. Geburtstag an 4,0 Prozent von seinem Bruttogehalt.

Wichtige Information zum Beitragssatz ab 01.07.2023

Zum 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz in der Pflegeversicherung durch den Gesetzgeber angehoben, um die finanzielle Stabilität zu sichern und um die geplanten Leistungsanpassungen zu ermöglichen. Aktuell liegt der Beitrag in der Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent, für Mitglieder ohne Kinder bei 3,4 Prozent.

Ab dem 1. Juli 2023 wird der allgemeine Beitragssatz um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Zudem wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. In der Kindererziehungsphase werden Eltern mit mehreren Kindern somit spürbar entlastet. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag jedoch wieder. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit (bis zum 25. Lebensjahr) daher wieder der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent.

Beitragssätze ab 01.07.2023
  • Mitglieder ohne Kinder: 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %)
  • Mitglieder mit einem Kind: 3,40 % (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 %)
  • Mitglieder mit zwei Kindern: 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %)
  • Mitglieder mit drei Kindern: 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,20 %)
  • Mitglieder mit vier Kindern: 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil: 0,95 %)
  • Mitglieder mit fünf Kindern: 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil: 0,7 %)

Der Arbeitgeber-Anteil beträgt immer 1,70 Prozent.

Kostenfreier Online-Pflegekurs - für die Pflege Ihrer Angehörigen

Sie haben die Pflege eines Angehörigen übernommen, der sich in vielen Belangen nicht mehr selbst helfen kann? Dies ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die viel Kraft kosten kann.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit kostenlos am Online-Pflegekurs unseres Partners Curendo teilzunehmen. Hier lernen Sie wichtige Grundlagen zur häuslichen Pflege und zum Umgang mit Alzheimer- und Demenzerkrankten. 

Melden Sie sich kostenlos an

Ihre Ansprechpartner:

Nicole Eichstädt-Hix

Telefon: 05651 7451-156
Telefax: 05651 7451-356
nicole.eichstaedt-hix(at)bkk-wm.de

Mario Helmholz

Telefon: 05651 7451-151
Telefax: 05651 7451-351
mario.helmholz(at)bkk-wm.de

Andrea Hiebsch

Telefon: 05651 7451-203
Telefax: 05651 7451-403
andrea.hiebsch(at)bkk-wm.de

Sandra Kamith-Müller

Telefon: 05651 7451-153
Telefax: 05651 7451-353
sandra.kamith-mueller(at)bkk-wm.de

Sophie-Marie Richardt

Telefon: 05651 7451-165
Telefax: 05651 7451-365
sophie-marie.richardt(at)bkk-wm.de

Elizaveta Sprung

Telefon: 05651 7451-207
Telefax: 05651 7451-407
elizaveta.sprung(at)bkk-wm.de

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Genießen Sie Ihre Rundum-Wohlfühl-Behandlung für Ihre Gesundheit