Wenn Sie bei uns versichert sind, sind Sie auch pflegeversichert. Jeder von uns kann durch Alter, Krankheit, Unfall oder eine Behinderung plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen sein. In dieser Situation ist unsere Pflegeversicherung eine gute Wahl, denn wir lassen Sie nicht allein: Wir leisten häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege, stellen Pflegehilfsmittel zur Verfügung, z. B. zur Körperpflege und Hygiene, kümmern uns um ein pflegefreundliches Wohnumfeld und stehen den Personen, die die Pflege übernehmen, zur Seite.
Pflegeberatung
Ein pflegebedürftiger Angehöriger ist eine große Herausforderung für die ganze Familie – seelisch und körperlich. Viele Fragen tun sich plötzlich auf, die nur ein erfahrener Gesprächspartner beantworten kann.
Pflegeleistungen
Unsere Pflegeversicherung hat das Ziel pflegebedürftigen Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen eine Unterstützung durch umfangreiche Pflegeleistungen zu bieten.
Allgemeines zu Ihrer Pflegeversicherung
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig ist, wer durch seine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung bei den „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ dauerhaft, für voraussichtlich mindestens 6 Monate auf Hilfe angewiesen ist. Die Voraussetzungen der „Pflegebedürftigkeit“ führen zu einer weitgehenden Gleichbehandlung von Menschen mit körperlicher Behinderung und solchen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz).
Fünf Pflegegrade entsprechend dem Ausmaß von Selbstständigkeit und Fähigkeiten sichern gleichzeitig bessere und individuellere Leistungen.
Wer ist pflegebedürftig?
Maßgebend ist die gutachterliche Einschätzung der Fähigkeiten, also der Grad der Selbstständigkeit, das heißt, wie jemand den Alltag meistern kann.
Eine Beurteilung der Selbständigkeit oder Fähigkeit erfolgt in folgenden Bereichen:
- Mobilität (Positionswechsel im Bett, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen)
- kognitive/kommunikative Fähigkeiten (z. B. Erkennen von Personen, Orientierung, Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen, Verstehen von Sachverhalten und Aufforderungen)
- Verhaltensweisen (z. B. Verhaltensauffälligkeiten, Abwehr, Antriebslosigkeit)
- Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ankleiden, Ernährung, Benutzen einer Toilette)
- Krankheiten/Therapien (Umgang mit Krankheit und deren Behandlung z. B. Injektionen, Medikamente, Wundversorgung, Arztbesuche)
- Alltagsleben (z. B. Gestaltung des Tagesablaufs, Kontakte, sich beschäftigen)
Zwei weitere Bereiche „außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ fließen zwar nicht in die Berechnung des Pflegegrades ein, sie helfen aber, die Pflege besser zu planen.
Die Pflegegrade
Die Zuordnung in einen Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Aus der Gesamtpunktzahl wird das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bestimmt und der Pflegegrad abgeleitet.
Beeinträchtigungen | Pflegegrad |
geringe | 1 |
erhebliche | 2 |
schwere | 3 |
schwerste | 4 |
schwerste mit besonderen Anforderungen | 5 |
Finanzierung der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung der BKK Werra-Meissner finanziert sich durch die Beiträge aller Mitglieder. Als Mitglied sind Sie automatisch bei uns auch pflegeversichert und zahlen von Ihrem Bruttogehalt 3,05 Prozent Beitrag für die Pflegeversicherung. Wer keine Kinder hat, muss von seinem 23. Geburtstag an zusätzlich 0,35 Prozent zahlen.
Gesetzlich Versicherte
Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der Arbeitgeber behält den Anteil des Versicherten von dessen Arbeitsentgelt ein.
Freiwillig Versicherte
Wer als Arbeitnehmer freiwillig versichert ist, bekommt von seinem Arbeitgeber die Hälfte des nach seinem Gehalt errechneten Pflegeversicherungsbeitrages dazugezahlt. Der Beitrag für die Pflegeversicherung liegt bei 3,05 Prozent des Einkommens.
Kostenfreier Online-Pflegekurs - für die Pflege Ihrer Angehörigen
Sie haben die Pflege eines Angehörigen übernommen, der sich in vielen Belangen nicht mehr selbst helfen kann? Dies ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die viel Kraft kosten kann.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit kostenlos am Online-Pflegekurs unseres Partners Curendo teilzunehmen. Hier lernen Sie wichtige Grundlagen zur häuslichen Pflege und zum Umgang mit Alzheimer- und Demenzerkrankten.
Ihre Ansprechpartner:

Mario Helmholz
Telefon: 05651 7451-151
Telefax: 05651 7451-351
mario.helmholz(at)bkk-wm.de

Andrea Hiebsch
Telefon: 05651 7451-203
Telefax: 05651 7451-403
andrea.hiebsch(at)bkk-wm.de

Sandra Kamith-Müller
Telefon: 05651 7451-153
Telefax: 05651 7451-353
sandra.kamith-mueller(at)bkk-wm.de

Frank Ludolf
Telefon: 05651 7451-707
Telefax: 05651 7451-907
frank.ludolf(at)bkk-wm.de