Manchmal reicht es nicht, einige Tage zu Hause das Bett zu hüten und man muss ins Krankenhaus. Das kann für eine Operation, wegen eines Unfalls oder nur zur Beobachtung sein. In jedem Fall ist auch in dieser Situation auf uns Verlass.
Die Kostenübernahme
Als Patient können Sie unter den zugelassenen Krankenhäusern der gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Ihr Arzt muss die Behandlung im Krankenhaus verordnet haben – außer bei einem Notfall. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr. Wir tragen die Kosten, die bei der Behandlung in Krankenhäusern für allgemeine Regelleistungen entstehen. Zu diesen gehören u. a. neben der ärztlichen Behandlung, die Unterkunft und Verpflegung, die Pflege und mögliche Operationen sowie Medikamente, Heil- und Hilfsmittel.
Integrierte Versorgung und Entlassmanagement – umfassend, vernetzt, bedarfsgerecht
Die integrierte Versorgung hat das Ziel, Patienten optimal und fachübergreifend zu versorgen. In vernetzten Strukturen arbeiten Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Reha-Kliniken und weitere Gesundheitsdienstleister eng zusammen, um den Informationsfluss und Wissensaustausch zu verbessern. So können qualitätsgesicherte Versorgungsprogramme für spezifische Krankheitsbilder erstellt werden, die gewährleisten, dass Patienten jederzeit nach dem neuesten Stand der Medizin betreut werden.
Ein wichtiger Bestandteil der integrierten Versorgung ist das Entlassmanagement: die geplante Überleitung von Patient aus dem Krankenhaus in die Anschlussversorgung. Unser Entlassmanagement stellt sicher, dass bereits während des Krankenhausaufenthalts die notwendigen Schritte für die Weiterbehandlung koordiniert werden. Hierbei stehen Ihnen die Ansprechpartner unserer BKK zur Seite. Gemeinsam mit den behandelnden Einrichtungen planen wir den nahtlosen Übergang in die ambulante oder rehabilitative Versorgung. Das verkürzt Wartezeiten, vermeidet Doppeluntersuchungen und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie kontinuierlich und auf hohem Qualitätsniveau betreut werden – von der stationären Behandlung bis zur Versorgung nach der Entlassung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Weniger Wartezeiten
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen
- Betreuung auf einem konstant hohen Qualitätsstandard, der regelmäßig überprüft wird
Sprechen Sie uns gerne an.
Marina Gonnermann
Telefon: 05651 7451-211
Telefax: 05651 7451-411
marina.gonnermann(at)bkk-wm.de
Kristin Hampel
Telefon: 05651 7451-164
Telefax: 05651 7451-364
kristin.hampel(at)bkk-wm.de
BKK Klinikfinder
Wenn Sie ein ganz bestimmtes Krankenhaus suchen, dann nutzen Sie doch unseren Klinikfinder. Hier erfahren Sie:
- welche Klinik auf besondere Erkrankungen spezialisiert ist
- welche Operationen wie häufig in einem bestimmten Krankenhaus stattfinden
- mit welchen medizinischen Apparaten oder Therapeuten ein Krankenhaus ausgestattet ist
- wie der Qualitätsbericht der jeweiligen Klinik aussieht
Stationäre Mitaufnahme der Eltern
Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, sollte man es dort nicht alleine lassen. Deshalb übernehmen wir die Kosten für ein mitaufgenommenes Elternteil – sofern die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. Bitte sprechen Sie vor der Krankenhausbehandlung die Mitaufnahme mit uns ab.
Betreuung im Hospiz
Um Menschen in Ihrer letzten Lebensphase angemessen betreuen und begleiten zu können, beteiligen wir uns an den Kosten für eine Unterbringung im Hospiz. Wir übernehmen einen Teil der Kosten für stationäre, teilstationöre oder ambulante Leistungen - auch in Kinderhospizen - sowie für eine spezialisierte ambulante Palliativmedizin.
Fahr- und Transportkosten
Ihre Fahrkosten werden von uns übernommen, wenn die Fahrt aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist und im Zusammenhang mit einer Leistung von uns (z. B. Krankenhausbehandlung) steht. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie die nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte aufsuchen.
Die Kostenübernahme
Wir übernehmen die entstehenden Fahr- und Transportkosten, wenn Sie beispielsweise:
- stationär im Krankenhaus aufgenommen werden
- mit dem Rettungswagen oder Krankentransportwagen ins Krankenhaus gefahren werden
- bei ambulanten Fahrten in Ausnahmefällen, z. B. zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie, Dialysebehandlung, Vorlage eines Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, H oder Bl, bei Pflegegrad 3 (mit dauerhafter somatischer oder kognitiver Mobilitätseinschränkung), Pflegegrad 4 oder 5
Ihre Zuzahlung
Sie zahlen eine Zuzahlung zu den Fahrkosten. Diese beträgt 10 Prozent der Kosten pro Fahrt, jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Auch Kinder unter 18 Jahren müssen bei den Fahrkosten eine Zuzahlung leisten.