Krankengeld & Zuzahlungen, im Krankenhaus, Arznei-, Heil- & Hilfsmittel
Für das
endlich jemand
für mich da
Gefühl

Krankenhausbehandlung

Manchmal reicht es nicht, einige Tage zu Hause das Bett zu hüten und man muss ins Krankenhaus. Das kann für eine Operation, wegen eines Unfalls oder nur zur Beobachtung sein. In jedem Fall ist auch in dieser Situation auf uns Verlass. 

Die Kostenübernahme

Als Patient können Sie unter den zugelassenen Krankenhäusern der gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Ihr Arzt muss die Behandlung im Krankenhaus verordnet haben – außer bei einem Notfall. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr. Wir tragen die Kosten, die bei der Behandlung in Krankenhäusern für allgemeine Regelleistungen entstehen. Zu diesen gehören u. a. neben der ärztlichen Behandlung, die Unterkunft und Verpflegung, die Pflege und mögliche Operationen sowie Medikamente, Heil- und Hilfsmittel.


Integrierte Versorgung – schneller, kürzer, besser

Die Integrierte Versorgung hat das Ziel einer optimierten Versorgung. Hierbei werden Patienten fachübergreifend und qualitätsgesichert in vernetzten Strukturen versorgt. Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken sowie andere Gesundheitsdienstleister können zusammenarbeiten. Das begünstigt den Informationsfluss und den Wissensaustausch aller Beteiligten. Auf diese Weise können für bestimmte Krankheitsbilder qualitätsgesicherte Versorgungsprogramme erstellt werden, aufgrund derer der Patient die Garantie erhält, auf dem neuesten Stand der Medizin optimal und schnell betreut zu werden.

Die integrierte Versorgung bietet Ihnen viele Vorteile wie das Entfallen von Doppeluntersuchungen. Zusätzlich verkürzen sich Ihre Wartezeiten und Sie bekommen die Garantie, dass Sie auf einem hohen Qualitätsstandard unter regelmäßiger Qualitätskontrolle therapiert werden. 

Ihre Ansprechpartnerin:

Marina Gonnermann

Telefon: 05651 7451-211
Telefax: 05651 7451-411
marina.gonnermann(at)bkk-wm.de

BKK Klinikfinder

Wenn Sie ein ganz bestimmtes Krankenhaus suchen, dann nutzen Sie doch unseren Klinikfinder. Hier erfahren Sie: 

  • welche Klinik auf besondere Erkrankungen spezialisiert ist
  • welche Operationen wie häufig in einem bestimmten Krankenhaus stattfinden
  • mit welchen medizinischen Apparaten oder Therapeuten ein Krankenhaus ausgestattet ist
  • wie der Qualitätsbericht der jeweiligen Klinik aussieht

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Stationäre Mitaufnahme der Eltern

Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, sollte man es dort nicht alleine lassen. Deshalb übernehmen wir die Kosten für ein mitaufgenommenes Elternteil – sofern die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. Bitte sprechen Sie vor der Krankenhausbehandlung die Mitaufnahme mit uns ab.


Betreuung im Hospiz

Um Menschen in Ihrer letzten Lebensphase angemessen betreuen und begleiten zu können, beteiligen wir uns an den Kosten für eine Unterbringung im Hospiz. Wir übernehmen einen Teil der Kosten für stationäre, teilstationöre oder ambulante Leistungen - auch in Kinderhospizen - sowie für eine spezialisierte ambulante Palliativmedizin. 


Fahr- und Transportkosten

Ihre Fahrkosten werden von uns übernommen, wenn die Fahrt aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist und im Zusammenhang mit einer Leistung von uns (z. B. Krankenhausbehandlung) steht. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie die nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte aufsuchen. 

Die Kostenübernahme

Wir übernehmen die entstehenden Fahr- und Transportkosten, wenn Sie beispielsweise:

  • stationär im Krankenhaus aufgenommen werden
  • mit dem Rettungswagen oder Krankentransportwagen ins Krankenhaus gefahren werden
  • bei ambulanten Fahrten in Ausnahmefällen, z. B. zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie, Dialysebehandlung, Vorlage eines Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, H oder Bl, bei Pflegegrad 3 (mit dauerhafter somatischer oder kognitiver Mobilitätseinschränkung), Pflegegrad 4 oder 5 
Ihre Zuzahlung

Sie zahlen eine Zuzahlung zu den Fahrkosten. Diese beträgt 10 Prozent der Kosten pro Fahrt, jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Auch Kinder unter 18 Jahren müssen bei den Fahrkosten eine Zuzahlung leisten.

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

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