Mitgliedschaft – Vorteile für Senioren
Für das
für immer
sorglos
Gefühl

Für Senioren

Auch im Alter bestens versichert

Sie werden oder sind bereits Rentner und fragen sich, wie Sie sich jetzt versichern müssen? Bei uns sind Sie auch als Rentner durch eine Pflicht- oder freiwillige Versicherung rundum abgesichert.

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung und besteht für die komplette Zeit Ihres Rentenbezuges. Durch die Mitgliedschaft als Rentner in der KVdR bei unserer BKK werden Sie automatisch auch Mitglied unserer Pflegekasse.


Formulare und Infos für Senioren


Wissenswertes zur Krankenversicherung für Rentner

Wann ist die KVdR ausgeschlossen?

Wenn Sie

  • weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und über dieses versichert sind (z. B. bei Altersteilzeit)
  • von der Krankenversicherungspflicht befreit sind
  • hauptberuflich selbstständig oder versicherungsfrei sind (z.B. als Beamter)
  • arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen
  • Entgeltersatzleistungen beziehen

Muss ich eine Vorversicherungszeit nachweisen?

Ja, das müssen Sie. Damit wir Sie in der KVdR aufnehmen dürfen, teilen wir Ihr gesamtes Erwerbsleben in zwei Hälften. Wenn Sie 90 % der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Versicherung versichert waren, haben Sie die erforderliche Vorversicherungszeit bereits erfüllt. Für die Vorversicherungszeit gelten sowohl Pflicht- und freiwillige Versicherungen, als auch Zeiten einer Familienversicherung.

Für jedes Kind (leiblich, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekind) werden pauschal 3 Jahre Vorversicherungszeit angerechnet. Hierbei ist es egal, ob das Kind in der ersten oder in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens geboren wurde. Es muss nur spätestens am Rentenantragstag geboren sein. Sie sind sich unsicher, ob Sie die Vorversicherungszeit erfüllen? Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gern bei der Klärung.

Wo und wie stelle ich meinen Rentenantrag?

Ihren Rentenantrag stellen Sie bei Ihrer Gemeinde, beim Versicherungsamt oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Auch wir nehmen Ihren Antrag gern entgegen und leiten ihn dann für Sie weiter.

Beim Rentenantrag füllen Sie auch ein Formular für die Krankenkasse aus. Bitte teilen Sie uns in diesem Formular mit, ob Sie andere Bezüge, wie z. B. Betriebsrenten, ausländische Renten oder Versorgungsbezüge erhalten. Der Rentenversicherungsträger leitet uns das Schreiben dann direkt weiter. Sollten Sie bei der Rentenantragstellung Arbeitslosengeld beziehen, informieren Sie bitte gleich die Agentur für Arbeit darüber.

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

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