Krankengeld & Zuzahlungen, im Krankenhaus, Arznei-, Heil- & Hilfsmittel
Für das
endlich jemand
für mich da
Gefühl

Zu Hause versorgt

Lieber zu Hause krank sein als im Krankenhaus? Bei manchen Erkrankungen ist es möglich und auch sinnvoll, sich neben der ärztlichen Therapie in vertrauter Umgebung von Fachpflegekräften versorgen zu lassen.

Aber natürlich muss auch die Kinderbetreuung, der Wohnungsputz sowie der Einkauf und das Kochen in der Zeit Ihrer Genesung sichergestellt werden. Wir lassen Sie in dieser Situation nicht allein und kümmern uns mit Ihnen gemeinsam darum, dass Ihr Haushalt weitergeführt wird und Sie sich ausschließlich auf sich selbst und Ihre Gesundheit konzentrieren können.

Haushaltshilfe - Entlastung für Sie

Wer führt den Haushalt weiter, wenn Sie durch eine schwere Krankheit, einen Krankenhausaufenthalt, eine Schwangerschaft oder eine Rehabilitation verhindert sind? Eine berechtige Frage. Denn in solchen Situationen bleiben die wesentlichen Arbeiten im Haushalt liegen und Ihre Kinder können nicht betreut werden, wenn keine im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Eine Haushaltshilfe nimmt Ihnen in dieser Zeit die Sorgen ab. 

Wann leisten wir Haushaltshilfe?

  • bei Schwangerschaft und Entbindung, wenn z. B. strenge Bettruhe notwendig ist (nach medizinischer Prüfung durch den Medizinischen Dienst)
  • bei Krankenhaus oder Kuraufenthalt
  • bei häuslicher Krankenpflege, die anstelle einer Krankenhausbehandlung durchgeführt wird (nach medizinischer Prüfung durch den Medizinischen Dienst)

Über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus, leisten wir auch Haushaltshilfe für bis zu einem Monat im Kalenderjahr, wenn die haushaltsführende Person krank ist und deshalb den Haushalt nicht weiter führen kann.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Es lebt mindestens ein Kind im Haushalt, das unter zwölf Jahre alt ist oder behindert und auf fremde Hilfe angewiesen ist und
  • keine im Haushalt lebende Person kann die Haushaltsführung übernehmen.

Wer führt den Haushalt weiter und wie wird gezahlt?

Viele Versicherte ziehen es vor, ihren Haushalt dem Ehegatten oder Bekannten als selbstbeschaffte Ersatzkraft anzuvertrauen. Helfen Verwandte bis zum zweiten Grad (z. B. Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Verschwägerte, ist eine Erstattung grundsätzlich nicht möglich. Entstehen allerdings Fahrkosten oder Verdienstausfall, können wir uns an den Kosten beteiligen.

Führen Verwandte ab dem dritten Grad oder Bekannte (z. B. Nachbarn) Ihren Haushalt weiter, können wir täglich für bis zu maximal acht Stunden den Zuschuss leisten. Je Stunde kann für diese selbst beschaffte Hilfskraft ein Stundensatz von bis zu 11 Euro übernommen werden.

Für Fachkräfte von Organisationen (z. B. Caritas) gelten besondere Regelungen. 

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Sie haben das 18. Lebensjahr bereits vollendet? Dann fallen Zuzahlungen für jeden Tag an, an dem Sie die Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.

Benötigen Sie die Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder der Entbindung, sind keine Zuzahlungen zu leisten. 

Was muss ich beachten?

Die Bezuschussung der Haushaltshilfe wird im Einzelfall geprüft. Vor Beginn der Leistung müssen Sie einen Antrag stellen. Ausführliche Informationen und den Antrag erhalten Sie von uns.

Ihre Ansprechpartnerinnen zur Haushaltshilfe:

Susann Adler

Telefon: 05651 7451-166
Telefax: 05651 7451-366
susann.adler(at)bkk-wm.de

Elke Beier

Telefon: 05651 7451-107
Telefax: 05651 7451-307
elke.beier(at)bkk-wm.de

Maik Weidner

Telefon: 05651 7451-163
Telefax: 05651 7451-363
maik.weidner(at)bkk-wm.de

Anke Zwanziger

Telefon: 05651 7451-168
Telefax: 05651 7451-368
anke.zwanziger(at)bkk-wm.de


Häusliche Krankenpflege - zu Hause in Ruhe genesen

In Ruhe zu Hause gesund werden, ist weitaus angenehmer als im Krankenhaus zu liegen. Um dies zu ermöglichen, unterstützen wir die häusliche Krankenpflege in den eigenen vier Wänden. So kann die Zeit im Krankenhaus verkürzt oder sogar ganz umgangen werden. Wir übernehmen die Kosten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege für Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung für maximal vier Wochen.

Grundpflege

Bei dieser Pflege helfen Pflegekräfte beispielsweise beim Waschen und Baden, beim Essen und Trinken – also beim Grundprogramm des alltäglichen Lebens.

Behandlungspflege

Sie umfasst die Teile der ärztlichen Behandlung, die von Pflegekräften übernommen werden können. Das bedeutet, dass der Patient Hilfe beim Verbandwechsel (auch an chronischen Wunden) oder bei der Wund- und Drainageversorgung erhält – ohne dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Sie kann nur zusammen mit der Behandlungs- und Grundpflege verordnet und geleistet werden. Dazu gehören einkaufen, sauber machen, Betten beziehen sowie kochen und abwaschen – also alles, was tagtäglich im Haushalt anfällt.

Häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst

Wenn Sie zu Hause erkrankt sind und Hilfe bei medizinischen Verrichtungen benötigen (z. B. Verbandswechsel), können wir Ihnen Behandlungspflege durch einen zugelassen Pflegedienst zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass Sie, Ihre Pflegeperson oder im Haushalt lebende Angehörige diese Aufgaben nicht übernehmen können und dass Sie aus gesundheitlichen Gründen den Arzt nicht zur Versorgung aufsuchen können. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie die Behandlungspflege durch einen zugelassenen Pflegedienst sicherstellen möchten.

Ihre Ansprechpartnerinnen zur häuslichen Krankenpflege:

Jasmin Lamlé

Telefon: 05651 7451-158
Telefax: 05651 7451-358
jasmin.lamle(at)bkk-wm.de

Susanne Schäfer

Telefon: 05651 7451-154
Telefax: 05651 7451-354
susanne.schaefer(at)bkk-wm.de

Monika Schweizer

Telefon: 05651 7451-152
Telefax: 05651 7451-352
monika.schweizer(at)bkk-wm.de

Maik Weidner

Telefon: 05651 7451-163
Telefax: 05651 7451-363
maik.weidner(at)bkk-wm.de

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

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