Unternehmer, Selbstständige und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen (das jährliche Bruttoarbeitsentgelt liegt 2024 über 69.300 Euro) können zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Die Mitgliedschaft in unserer BKK lohnt sich dabei für alle.
Sie sind privat versichert und denken an eine Rückkehr zu uns?
Wir erhalten viele Anfragen von Personen, die sich in der Vergangenheit für eine private Krankenversicherung entschieden haben und nun einen Weg zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse suchen.
Sollten Ihnen dies genauso ergehen, sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir klären mit Ihnen gemeinsam, unter welchen Voraussetzungen eine Rückkehr für Sie möglich ist. Wir freuen uns auf Sie.
Darum lohnt sich eine freiwillige Versicherung in unserer BKK:
Voller Versicherungsschutz - ohne Gesundheitsprüfung
In der GKV haben Sie den vollen Krankenversicherungsschutz, ohne dass Sie sich einer vorherigen Gesundheitsprüfung unterziehen müssen.
Kostenfreie Familienversicherung Ihrer Angehörigen
Die Anzahl Ihrer mitversicherten Angehörigen hat keinen Einfluss auf Ihren monatlichen Krankenversicherungsbeitrag. Die Familienversicherung ist kostenfrei. In der PKV dagegen ist für jedes Familienmitglied eine zusätzliche Prämie zu bezahlen. Zudem kann auch der Wechsel eines Elternteils in die PKV dazu führen, dass eine bestehende kostenfreie Familienversicherung in der GKV über den anderen Elternteil nicht mehr möglich ist.
Beitragsberechnung auf Grundlage Ihrer Einkommensverhältnisse
Bei der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV wird die Höhe Ihrer Einnahmen für die Berechnung der monatlichen Beiträge berücksichtigt. Bei der PKV richtet sich die Prämie nach dem Umfang der versicherten Leistungen. Sinkt ihr Einkommen, hat dies also keine Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Prämie in der PKV. Das trifft besonders häufig Versicherte, die aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden und dann Rente beziehen.
Unkomplizierte Abrechnung direkt über Ihre Gesundheitskarte
Wenn Sie freiwillig versichert sind (GKV), legen Sie Ihre Karte beim Arzt vor. Über Ihre Versichertenkarte rechnet der Arzt die erbrachten Leistungen ab. In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip, d.h. Sie müssen die Rechnungen erst bezahlen und dann bei der PKV zur Erstattung einreichen.
Beitragsfreie Weiterversicherung während des Krankengeldbezuges
Wenn sie als freiwillig versicherter Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhalten, werden daraus Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Diese Zeiten werden später bei der Rente mit angerechnet. Im Fall von Krankentagegeld aus der PKV ist dies nicht der Fall. Während des Bezugs von Krankengeld sind Sie in der GKV außerdem beitragsfrei versichert.
Einmal PKV, immer PKV?
Und dann ist da noch die Sache mit der Rückkehr in die GKV: Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger privat versichert sind und nicht vor Vollendung des 55. Lebensjahres wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, ist die Rückkehr ausgeschlossen. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein privat versicherter Arbeitnehmer, der nach seinem 55. Geburtstag arbeitslos wird, weiterhin in der PKV bleiben muss und in der Regel seine bisherige Prämie weiter bezahlen muss.
Ihre Entscheidungshelfer:
Michael Bogatsch
Telefon: 05651 7451-605
Telefax: 05651 7451-805
Mobil: 0173 5631529
michael.bogatsch(at)bkk-wm.de
Matthias Kullik
Telefon: 05651 7451-604
Telefax: 05651 7451-804
Mobil: 0173 2706048
matthias.kullik(at)bkk-wm.de
Brigitte Reimuth
Telefon: 05651 7451-616
Telefax: 05651 7451-816
brigitte.reimuth(at)bkk-wm.de
Maik Vogt
Telefon: 05651 7451-607
Telefax: 05651 7451-807
Mobil: 0152 56183213
maik.vogt(at)bkk-wm.de
Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz
Sie haben sich für eine Krankenversicherung bei uns entschieden, aber möchten sich in einem Leistungsbereich zusätzlich gegen mögliche Risiken absichern? Mit den Zusatzversicherungen unseres Kooperationspartners Barmenia kombinieren Sie ganz einfach die Sicherheit der gesetzlichen Krankenkassen mit exklusiven Leistungen der Privatversicherung.