Wir informieren Sie rund um die Themen Organspende, Behandlungsfehler und Patientenverfügung. Zusätzlich bieten wir Ihnen interessante Angebote für private Zusatzversicherungen.

Organspende - das Geschenk fürs Leben
Die Organspende ermöglicht die Organtransplantation. Niere, Leber, Herz, Lunge, Pankreas und Dünndarm können von einem verstorbenen Spender auf einen Empfänger übertragen werden. Außerdem lassen sich Gewebe wie z.B. Hornhaut oder Knochen verpflanzen. Damit Organe nach dem Tod entnommen werden können, müssen gemäß dem Transplantationsgesetz zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine Zustimmung vorliegen und der Hirntod muss eindeutig festgestellt worden sein.
Gründe für die Organspende
Leben retten
Durch die Organspende gelingt es, schwer kranken Menschen, deren eigene Organe versagen, zu helfen. Die Transplantation ist häufig die einzige Therapie, die das Leben dieser Menschen noch retten kann oder deren Lebensqualität deutlich verbessert. Allein in Deutschland warten etwa 12.000 Patienten auf das Geschenk des Lebens. Jeden Tag sterben drei Menschen, denen eine Organspende das Leben hätte retten können.
Ein Organspendeausweis hilft
Laut Umfragen stehen die meisten Bundesbürger der Organspende positiv gegenüber. Aber nur etwa 20 Prozent haben ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis festgehalten. In den Krankenhäusern entscheiden in neun von zehn Fällen die Angehörigen über eine Organspende, weil der Verstorbene seine Entscheidung nicht mitgeteilt oder dokumentiert hat. Dies ist für viele Angehörige sehr belastend in einer ohnehin schon schwierigen Situation.
Organspende rettet Leben
Organspende ist ein Zeichen der Solidarität und Nächstenliebe. Jeder Organspender kann nach seinem Tod bis zu sieben Menschen ein neues Leben schenken. Wenn Sie selbst entscheiden, entlasten Sie damit Ihre Angehörigen. Jeder kann in die Situation geraten, auf ein neues Organ angewiesen zu sein. Wenn alle helfen, kann auch allen geholfen werden.
Werden Sie Lebensretter
Organspende geht uns alle an. Denn es ist dreimal wahrscheinlicher, selbst ein Organ zu benötigen, als zum Organspender zu werden. Mit einem Organspendeausweis können Sie Ihr „Ja fürs Leben“ schriftlich festhalten und damit Leben retten.
Bestellen Sie Ihren Ausweis online über die BZgA
Weitere Informationen zum Thema Organspende finden Sie unter www.organspende-info.de, www.dso.de, www.bzga.de oder unter der Seite www.junge-helden.org.
(Quelle: BzgA, DSO)
Informationen zur Organspende
Brauche ich für die Organspende eine ärztliche Untersuchung?
Nein, jeder kann einen Organspendeausweis ausfüllen. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht nötig.
Bis zu welchem Alter kann ich Organe spenden?
In jedem Alter ist eine Entscheidung für die Organspende möglich. Was zählt ist der Zustand der Organe. Dieser hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme.
Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich trotzdem einen Organspendeausweis ausfüllen?
Ja. Bereits ab 16 Jahren kann jeder seine Bereitschaft zur Organspende im Ausweis erklären. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man widersprechen.
Welche Organe kann ich spenden?
Geschenke fürs Leben sind Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. Ebenso können Gewebe, wie Augenhornhaut und Teile der Haut, anderen Menschen helfen.
Ist es möglich nur bestimmte Organe zu spenden?
Ja. Dies kann man im Organspendeausweis entsprechend eintragen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende erfüllt sein?
Das Transplantationsgesetz schreibt zwei Bedingungen vor: Erstens muss der Hirntod des potenziellen Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Und zweitens muss eine Einwilligung vorliegen, z.B. durch den Organspendeausweis, durch eine vom Verstorbenen bestimmte Person oder durch Angehörige, die nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen entschieden haben.
Was ist der Hirntod?
Der Hirntod ist der unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Das Gehirn ist das übergeordnete Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit seinem Tod ist auch der Mensch in seiner Ganzheit gestorben.
Wie ist der Ablauf einer Organspende?
Wenn bei einem Verstorbenen der Hirntod zweifelsfrei von zwei unabhängigen Ärzten festgestellt wurde und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt, werden die erforderlichen Laboruntersuchungen und medizinischen Tests durchgeführt. Die Organentnahme wird vorbereitet und die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) informiert, die für die Vermittlung der entnommenen Organe zuständig ist. Ist ein geeigneter Empfänger ermittelt, werden die entnommenen und konservierten Organe in die betreffenden Transplantationszentren transportiert.
Wie viele Menschen warten auf ein Spenderorgan?
Insgesamt warten in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Drei davon sterben täglich, weil es nicht genügend Organspender gibt.
Kann ich bestimmen, wer ein nach dem Tode gespendetes Organ bekommt?
Nein. Es ist weder möglich, einen Empfänger festzulegen noch bestimmte Personen auszuschließen.
Erfährt der Empfänger etwas über den Spender?
Nein. Der Name des Spenders wird nicht mitgeteilt. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer ein gespendetes Organ erhalten hat. Die DSO teilt den Angehörigen auf Wunsch jedoch mit, dass das Organ oder die Organe erfolgreich transplantiert werden konnten.
Kann man den Verstorbenen nach der Organ- und Gewebeentnahme nochmals sehen?
Ja. Nach der Entnahme können die Angehörigen in jeder gewünschten Weise Abschied vom Verstobenen nehmen. Die Operationswunde wird – wie bei einem lebenden Patienten - wieder verschlossen.
Kann ich meine Einwilligung zu Organspende widerrufen?
Ja. Wer seine Entscheidung ändern will, kann dies jederzeit im Organspendeausweis vermerken oder die Angehörigen darüber informieren.
(Quelle: BzgA, DSO)
Unfallfragebogen - ganz einfach online ausfüllen
Sie waren zur Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus? Dann werden uns Ihre medizinische Diagnosen übermittelt. Einige davon lassen auf einen Unfall schließen. Damit wir prüfen können, ob Sie z. B. Anspruch auf Leistungen von einem Unfallversicherungsträger oder einem anderer Kostenträger haben, senden wir Ihnen einen Fragebogen zu. Schicken Sie uns diesen bitte ausgefüllt zurück. Sollte es nicht um einen Unfall handeln, können Sie uns das auch gern telefonisch mitteilen.
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Dann erhalten Sie den Bogen direkt in Ihre App "Meine BKK WM"!
Behandlungsfehler - Beratung und Verfolgung
Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht auf einem weltweit anerkannt hohen Niveau. Aber auch hier sind menschliche Fehlleistungen leider niemals völlig auszuschließen. Wir möchten aufzeigen, wann ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie als Geschädigter haben - und wie wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können. Behandlungsfehler sind oft schwer zu beurteilen. Auch wenn die Folgen oft leider nicht mehr korrigierbar sind, kann sie ein angemessener Schadenersatz zumindest erträglicher gestalten. Wir beraten Sie gern.
Ihre Ansprechpartner zu Unfallfragebögen und Behandlungsfehlern:
Ansprechpartner Behandlungsfehler

Sabrina Franz
Telefon: 05651 7451-703
Telefax: 05651 7451-903
sabrina.franz(at)bkk-wm.de

Tobias Prenzel
Telefon: 05651 7451-705
Telefax: 05651 7451-905
tobias.prenzel(at)bkk-wm.de

Kathrin Ullner
Telefon: 05651 7451-704
Telefax: 05651 7451-904
kathrin.ullner(at)bkk-wm.de
Selbsthilfe - einander Halt geben
Egal, ob man selber von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen ist oder es sich um einen Angehörigen handelt – die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen.
Wir unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Projektförderung. Von uns geförderte Projekte sind zeitlich begrenzt und gehen über routinemäßige Aufgaben einer Gruppe hinaus. Dazu gehören beispielsweise die Kosten von Vorträgen externer Referenten, Selbsthilfetage oder die Neuauflage gruppenspezifischer Informationsmaterialien. Wichtig ist dabei, dass das Projekt in der Zukunft liegt und aus Eigenmitteln mitfinanziert wird. Anträge nehmen wir ganzjährig entgegen.
Sprechen Sie uns an
Unsere Ansprechpartnerin in der BKK Werra-Meissner ist Frau Claudia Küster. Sie erreichen Sie unter claudia.kuester(at)bkk-wm.de oder 05651 7451-608.

Patientenverfügung - richtig vorsorgen
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall durchgeführt oder unterlassen werden sollen – für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. So können Ärzte und Angehörige sicherstellen, dass der eigene Wille respektiert wird. Ohne eine Patientenverfügung müssen andere Personen diese Entscheidungen treffen, was dazu führen kann, dass Maßnahmen ergriffen werden, die nicht den persönlichen Wünschen entsprechen.
Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Ernstfall rechtlich für Sie handeln kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Viele wissen nicht, dass Ehepartner oder nahe Angehörige nicht automatisch vertretungsberechtigt sind – eine Vollmacht ist daher essenziell.
Die Betreuungsverfügung legt fest, wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll, falls eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Ohne eine solche Verfügung kann eine fremde Person bestimmt werden, die über wichtige Angelegenheiten entscheidet – oft ohne Einbeziehung der Familie.
Patientenquittung – den Überblick behalten
Um den Überblick zu haben, welche Leistungen Ihr Arzt zu welchem Preis erbracht hat, können Sie sich eine Patientenquittung ausstellen lassen. Dabei handelt es sich um eine Leistungsbeschreibung und eine Kostenaufstellung des Arztes, Zahnarztes oder Krankenhauses, die in verständliche Worte gefasst wurde.
Eine Patientenquittung gibt es in Form einer:
- Tagesquittung: kostenlos Direkt im Anschluss an die Behandlung stellt der jeweilige Arzt kostenlos eine Quittung über seine erbrachten Leistungen aus.
- Quartalsquittung: gegen Gebühr Der Arzt stellt Ihnen am Ende des Quartals eine Quittung aus, gegen Gebühr von 1 Euro plus Versandkosten. Sie erhalten die Quittung spätestens 4 Wochen nach Quartalsende.
Wussten Sie schon... ?
Extra für chronisch kranke Menschen haben wir ein langfristiges und nachhaltiges Programm namens MedPlus entwickelt, das die Gesundheit und Lebensqualität erhält bzw. optimiert. Dieses Programm bieten wir für folgende Erkrankungen an:
- Asthma bronchiale
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Brustkrebs
- Diabetes mellitus (Typ I und II)
- Koronare Herzerkrankung (KHK)