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Gesundheitsservice

Wir informieren Sie rund um die Themen Organspende, Behandlungsfehler und Patientenverfügung. Zusätzlich bieten wir Ihnen interessante Angebote für private Zusatzversicherungen.

Organspende - das Geschenk fürs Leben

Die Organspende ermöglicht die Organtransplantation. Niere, Leber, Herz, Lunge, Pankreas und Dünndarm können von einem verstorbenen Spender auf einen Empfänger übertragen werden. Außerdem lassen sich Gewebe wie z.B. Hornhaut oder Knochen verpflanzen. Damit Organe nach dem Tod entnommen werden können, müssen gemäß dem Transplantationsgesetz zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine Zustimmung vorliegen und der Hirntod muss eindeutig festgestellt worden sein.

Gründe für die Organspende

Leben retten

Durch die Organspende gelingt es, schwer kranken Menschen, deren eigene Organe versagen, zu helfen. Die Transplantation ist häufig die einzige Therapie, die das Leben dieser Menschen noch retten kann oder deren Lebensqualität deutlich verbessert. Allein in Deutschland warten etwa 12.000 Patienten auf das Geschenk des Lebens. Jeden Tag sterben drei Menschen, denen eine Organspende das Leben hätte retten können.

Ein Organspendeausweis hilft

Laut Umfragen stehen die meisten Bundesbürger der Organspende positiv gegenüber. Aber nur etwa 20 Prozent haben ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis festgehalten. In den Krankenhäusern entscheiden in neun von zehn Fällen die Angehörigen über eine Organspende, weil der Verstorbene seine Entscheidung nicht mitgeteilt oder dokumentiert hat. Dies ist für viele Angehörige sehr belastend in einer ohnehin schon schwierigen Situation.

Organspende rettet Leben

Organspende ist ein Zeichen der Solidarität und Nächstenliebe. Jeder Organspender kann nach seinem Tod bis zu sieben Menschen ein neues Leben schenken. Wenn Sie selbst entscheiden, entlasten Sie damit Ihre Angehörigen. Jeder kann in die Situation geraten, auf ein neues Organ angewiesen zu sein. Wenn alle helfen, kann auch allen geholfen werden.

Werden Sie Lebensretter

Organspende geht uns alle an. Denn es ist dreimal wahrscheinlicher, selbst ein Organ zu benötigen, als zum Organspender zu werden. Mit einem Organspendeausweis können Sie Ihr „Ja fürs Leben“ schriftlich festhalten und damit Leben retten.

Bestellen Sie Ihren Ausweis online über die BZgA

Weitere Informationen zum Thema Organspende finden Sie unter www.organspende-info.dewww.dso.de, www.bzga.de oder unter der Seite www.junge-helden.org.

(Quelle: BzgA, DSO)

Informationen zur Organspende

Brauche ich für die Organspende eine ärztliche Untersuchung?

Nein, jeder kann einen Organspendeausweis ausfüllen. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht nötig.

Bis zu welchem Alter kann ich Organe spenden?

In jedem Alter ist eine Entscheidung für die Organspende möglich. Was zählt ist der Zustand der Organe. Dieser hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme.

Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich trotzdem einen Organspendeausweis ausfüllen?

Ja. Bereits ab 16 Jahren kann jeder seine Bereitschaft zur Organspende im Ausweis erklären. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man widersprechen.

Welche Organe kann ich spenden?

Geschenke fürs Leben sind Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. Ebenso können Gewebe, wie Augenhornhaut und Teile der Haut, anderen Menschen helfen.

Ist es möglich nur bestimmte Organe zu spenden?

Ja. Dies kann man im Organspendeausweis entsprechend eintragen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende erfüllt sein?

Das Transplantationsgesetz schreibt zwei Bedingungen vor: Erstens muss der Hirntod des potenziellen Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Und zweitens muss eine Einwilligung vorliegen, z.B. durch den Organspendeausweis, durch eine vom Verstorbenen bestimmte Person oder durch Angehörige, die nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen entschieden haben.

Was ist der Hirntod?

Der Hirntod ist der unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Das Gehirn ist das übergeordnete Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit seinem Tod ist auch der Mensch in seiner Ganzheit gestorben.

Wie ist der Ablauf einer Organspende?

Wenn bei einem Verstorbenen der Hirntod zweifelsfrei von zwei unabhängigen Ärzten festgestellt wurde und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt, werden die erforderlichen Laboruntersuchungen und medizinischen Tests durchgeführt. Die Organentnahme wird vorbereitet und die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) informiert, die für die Vermittlung der entnommenen Organe zuständig ist. Ist ein geeigneter Empfänger ermittelt, werden die entnommenen und konservierten Organe in die betreffenden Transplantationszentren transportiert.

Wie viele Menschen warten auf ein Spenderorgan?

Insgesamt warten in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Drei davon sterben täglich, weil es nicht genügend Organspender gibt.

Kann ich bestimmen, wer ein nach dem Tode gespendetes Organ bekommt?

Nein. Es ist weder möglich, einen Empfänger festzulegen noch bestimmte Personen auszuschließen.

Erfährt der Empfänger etwas über den Spender?

Nein. Der Name des Spenders wird nicht mitgeteilt. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer ein gespendetes Organ erhalten hat. Die DSO teilt den Angehörigen auf Wunsch jedoch mit, dass das Organ oder die Organe erfolgreich transplantiert werden konnten.

Kann man den Verstorbenen nach der Organ- und Gewebeentnahme nochmals sehen?

Ja. Nach der Entnahme können die Angehörigen in jeder gewünschten Weise Abschied vom Verstobenen nehmen. Die Operationswunde wird – wie bei einem lebenden Patienten - wieder verschlossen.

Kann ich meine Einwilligung zu Organspende widerrufen?

Ja. Wer seine Entscheidung ändern will, kann dies jederzeit im Organspendeausweis vermerken oder die Angehörigen darüber informieren.

(Quelle: BzgA, DSO)


Unfallfragebogen - ganz einfach online ausfüllen

Sie waren zur Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus? Dann werden uns Ihre medizinische Diagnosen übermittelt. Einige davon lassen auf einen Unfall schließen. Damit wir prüfen können, ob Sie z. B. Anspruch auf Leistungen von einem Unfallversicherungsträger oder einem anderer Kostenträger haben, senden wir Ihnen einen Fragebogen zu. Schicken Sie uns diesen bitte ausgefüllt zurück. Sollte es nicht um einen Unfall handeln, können Sie uns das auch gern telefonisch mitteilen. 

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Behandlungsfehler - Beratung und Verfolgung

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht auf einem weltweit anerkannt hohen Niveau. Aber auch hier sind menschliche Fehlleistungen leider niemals völlig auszuschließen. Wir möchten aufzeigen, wann ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie als Geschädigter haben - und wie wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können. Behandlungsfehler sind oft schwer zu beurteilen. Auch wenn die Folgen oft leider nicht mehr korrigierbar sind, kann sie ein angemessener Schadenersatz zumindest erträglicher gestalten. Wir beraten Sie gern.

Ihre Ansprechpartner zu Unfallfragebögen und Behandlungsfehlern:

Ansprechpartner Behandlungsfehler

Sabrina Franz

Telefon: 05651 7451-703
Telefax: 05651 7451-903
sabrina.franz(at)bkk-wm.de

Tobias Prenzel

Telefon: 05651 7451-705
Telefax: 05651 7451-905
tobias.prenzel(at)bkk-wm.de

Kathrin Ullner

Telefon: 05651 7451-704
Telefax: 05651 7451-904
kathrin.ullner(at)bkk-wm.de


Selbsthilfe - einander Halt geben

Egal, ob man selber von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen ist oder es sich um einen Angehörigen handelt – die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen.

Wir unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Projektförderung. Von uns geförderte Projekte sind zeitlich begrenzt und gehen über routinemäßige Aufgaben einer Gruppe hinaus. Dazu gehören beispielsweise die Kosten von Vorträgen externer Referenten, Selbsthilfetage oder die Neuauflage gruppenspezifischer Informationsmaterialien. Wichtig ist dabei, dass das Projekt in der Zukunft liegt und aus Eigenmitteln mitfinanziert wird. Anträge nehmen wir ganzjährig entgegen.

Sprechen Sie uns an

Unsere Ansprechpartnerin in der BKK Werra-Meissner ist Frau Claudia Küster. Sie erreichen Sie unter claudia.kuester(at)bkk-wm.de oder 05651 7451-608.

Stellen Sie einen Antrag auf Selbsthilfe

Patientenverfügung - richtig vorsorgen

In der Patientenverfügung wird beschrieben, welche medizinischen Maßnahmen vorzunehmen sowie zu unterlassen sind, falls man nicht mehr mit seiner Umwelt kommunizieren kann. Ärzte und Angehörige können entsprechend den Patientenwillen umsetzen. Fehlt eine Patientenverfügung, so liegen Entscheidungen über das leibliche Wohl des Betroffenen in den Händen anderer Personen. Da deren Vorstellungen sich keinesfalls mit den Präferenzen des Betroffenen decken müssen, kann es sein, dass dieser Behandlungen unterzogen wird, die er nicht wünscht.

Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

In der Vorsorgevollmacht setzt man eine Person als rechtlichen Vertreter fest. Die Vorsorgevollmacht ist für den Fall gedacht, dass man sich selbst nicht mehr um seine eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Was viele nicht wissen: Ein volljähriger Mensch ist rechtlich gesehen nur für sich selbst verantwortlich und weder Ehepartner noch nahe Verwandte sind automatisch vertretungsberechtigt.

In der Betreuungsverfügung wird schließlich festgelegt, wer als Betreuer bestellt werden soll, falls eine gerichtlich angeordnete Betreuung erforderlich wird. Fehlt die Betreuungsverfügung, wird vom Gericht meistens eine fremde Person als Betreuer bestimmt. Dann bestimmt ein Fremder über die Angelegenheiten des Familienangehörigen über die Köpfe der Angehörigen hinweg.

Patientenverfügung richtig machen - Urteil des BGH

Das Urteil des BGH

Verunsicherung entsteht auch durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Gericht hat die inhaltlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung präzisiert. Es gilt den genauen Anwendungsbereich als auch die präzisen Behandlungswünsche zu beschreiben, damit es für Angehörige und Ärzte klare Vorgaben gibt, nach denen gehandelt werden kann. Die Regelungen müssen genau und konkret sein, so die Richter. Der BGH erklärte daher die pauschale Formulierung „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ für unzureichend, die sich in vielen Vordrucken wiederfindet.

Dies hat zur Folge, dass hunderttausende Patientenverfügungen unwirksam sind. „Wer solch eine pauschale Patientenverfügung hat, sollte im Zweifel unbedingt ein neues Dokument aufsetzen“, rät Rechtsanwalt Dr. Christian Probst vom Vorsorgeportal "PatientenverfügungPlus".

Grundsätzlich ist die Entscheidung des BGH begrüßenswert. Denn damit wird es für Angehörige einfacher, den Patientenwillen in der Praxis umzusetzen. Der Fall macht gleichzeitig aber auch eindringlich klar, wie wichtig die rechtliche Vorsorge ist. Ohne rechtswirksame und vollständige Vorsorgedokumente gibt es später große Probleme. Daher sollte das Urteil zum Anlass genommen werden, die eigene Vorsorge zu regeln. Alte und unwirksame Dokumente müssen auf jeden Fall neu verfasst werden.

Basierend auf seinen Erfahrungen aus der Praxis, gründete der Rechtsanwalt das zentrale Online-Portal PatientenverfügungPlus. Dort kann man sich zum Thema informieren und rechtssichere Dokumente erstellen und in der Zukunft ändern. Ein Erinnerungsalarm erinnert bei Rechtsänderungen oder an die allgemeine regelmäßige Aktualisierung. Mit dem Notfallausweis für Geldbeutel und Gesundheitskarte sind die Dokumente zentral hinterlegt und im Ernstfall für Ärzte und Angehörige von überall sofort online abrufbar.

Profitieren auch Sie von der Erfahrung von Experten und genießen Sie den größtmöglichen Vorsorgeschutz. Die hohe Qualität wird unterstrichen durch die Empfehlung von Deutschlands führendem Verbraucherportal für Finanzen Finanztip. Sparen Sie sich die 500 Euro hohen Kosten für einen Termin beim Anwalt und profitieren Sie für einen Betrag von weniger als 30 Euro vom ärztlich und anwaltlich entwickelten Vorsorgeportal.

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Patientenquittung – den Überblick behalten

Um den Überblick zu haben, welche Leistungen Ihr Arzt zu welchem Preis erbracht hat, können Sie sich eine Patientenquittung ausstellen lassen. Dabei handelt es sich um eine Leistungsbeschreibung und eine Kostenaufstellung des Arztes, Zahnarztes oder Krankenhauses, die in verständliche Worte gefasst wurde.

Eine Patientenquittung gibt es in Form einer:

  • Tagesquittung: kostenlos Direkt im Anschluss an die Behandlung stellt der jeweilige Arzt kostenlos eine Quittung über seine erbrachten Leistungen aus.
  • Quartalsquittung: gegen Gebühr Der Arzt stellt Ihnen am Ende des Quartals eine Quittung aus, gegen Gebühr von 1 Euro plus Versandkosten. Sie erhalten die Quittung spätestens 4 Wochen nach Quartalsende.

Wussten Sie schon... ?

Extra für chronisch kranke Menschen haben wir ein langfristiges und nachhaltiges Programm namens MedPlus entwickelt, das die Gesundheit und Lebensqualität erhält bzw. optimiert.  Dieses Programm bieten wir für folgende Erkrankungen an:

  • Asthma bronchiale
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Brustkrebs
  • Diabetes mellitus (Typ I und II)
  • Koronare Herzerkrankung (KHK)

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