Krankengeld & Zuzahlungen, im Krankenhaus, Arznei-, Heil- & Hilfsmittel
Für das
endlich jemand
für mich da
Gefühl

Arznei-, Heil- & Hilfsmittel

Bei Ihnen reicht die ärztliche Behandlung allein nicht aus? Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel sind das i-Tüpfelchen der ärztlichen Therapie und damit unentbehrlich. Profitieren Sie bei uns neben den klassischen Therapiemethoden auch von exklusiven Zusatzleistungen wie den alternativen Arzneimitteln oder den Massagen ohne Verordnung. Zudem können Sie von uns einen Zuschuss für Ihre Brille oder Ihre Kontaktlinsen bekommen.

Warum also lange überlegen? Beginnen Sie sofort Ihre Behandlung um schnellstens wieder fit und gesund zu werden.

Wir unterstützen Sie zudem gerne per App, Mail oder Telefon auf der Suche nach dem richtigen Vertragspartner, der Ihre Versorgung übernehmen soll. Kontaktieren Sie uns einfach.


Ihre Experten für digitale Gesundheitsanwendungen:

Kristin Hampel

Telefon: 05651 7451-164
Telefax: 05651 7451-364
kristin.hampel(at)bkk-wm.de

Konstantin Kolbek

Telefon: 05651 7451-172
Telefax: 05651 7451-372
konstantin.kolbek(at)bkk-wm.de


Arznei- & Verbandmittel – alles was lindert

Die Kosten aller verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel tragen wir, sofern sie medizinisch notwendig und für unsere Vertragsärzte zugelassen sind. Sie übernehmen den Zuzahlungsbetrag und - was selten vorkommt - die Mehrkosten, die in einer Apotheke durch sogenannte Festbetragsdifferenzen entstehen können.

Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur den Festbetrag, also den Höchstpreis, eines Arzneimittels. Ist das Medikament teurer, müssen Sie die Mehrkosten selbst zahlen. Ihre Zuzahlung beträgt ab dem 18. Geburtstag 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro, jedoch nicht mehr als 10 Euro.

Arzneimittel ohne Zuzahlung

Es gibt Arzneimittel, deren Preise mindestens 30 Prozent unter dem gesetzlichen Festbetrag liegen. Diese sind von der Zuzahlung befreit. Durch variierende Preise oder Festbeträge kann sich diese Regelung jeweils zum 1. und 15. Tag eines Monats ändern.

Ihre zuzahlungsbefreiten Arzneimittel

Alternative Arzneimittel - 100 Euro für Sie

Alternative Arzneimittel können bei zahlreichen Leiden und Beschwerden dazu beitragen, den Patienten auf sanfte Weise gesund werden zu lassen. Dazu gehören Arzneien der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. 100 Euro Zuschuss zu Ihren alternativen Arzneimitteln bekommen Sie, wenn Sie uns Ihre Quittungen aus der Apotheke zusammen mit der Stempelkarte Wohlfühl Plus einreichen.

Sichern Sie sich Ihren Bonus

Empfängnisverhütung – verträglich und sicher

Es gibt viele verschiedene Verhütungsmittel: für jeden Anspruch das passende. So groß wie die Auswahl sind auch die Kontraste. Moderne Verhütungsmittel unterscheiden sich in puncto Zuverlässigkeit, Verträglichkeit, Handhabung, Wirkungsweise und Wirkungsdauer sowie in ihrer Sicherheit.

Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von Ihrem Arzt beraten – natürlich kostenlos. Bis zu Ihrem 22. Geburtstag übernehmen wir die Kosten für Verhütungsmittel, die vom Arzt verordnet werden. Ab dem 18. Geburtstag fällt eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro) an.

Ihre Ansprechpartner/innen zu Arznei- & Verbandmitteln:

Karola Braun

Telefon: 05651 7451-202
Telefax: 05651 7451-402
karola.braun(at)bkk-wm.de

Kristin Hampel

Telefon: 05651 7451-164
Telefax: 05651 7451-364
kristin.hampel(at)bkk-wm.de

Konstantin Kolbek

Telefon: 05651 7451-172
Telefax: 05651 7451-372
konstantin.kolbek(at)bkk-wm.de

Sarah Pippart

Telefon: 05651 7451-206
Telefax: 05651 7451-406
sarah.pippart(at)bkk-wm.de


Heilmittel - die Genesung beschleunigen

Auch dann, wenn die ärztliche Behandlung abgeschlossen ist, können Sie für Ihre Genesung mehr tun als nur abzuwarten und Tee zu trinken. Mit unseren Heilmittel-Angeboten kommen Sie schneller wieder auf die Beine, da sie als Unterstützung der ärztlichen Behandlung Ihre Erkrankung gänzlich ausheilen lassen oder wenigstens lindern.

Dazu gehören folgende Therapien:

  • physikalische Therapie, wie z.B. Krankengymnastik oder Massage
  • Sprachtherapie
  • Ergotherapie

Damit wir die Kosten übernehmen können, muss Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit durch eine Heilmittelverordnung bescheinigen. Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Sie 10 Prozent der Heilmittelkosten, sowie eine Gebühr von 10 Euro je Verordnung.

100 Euro für Ihre privaten Massagen

Sie tun sich gern was Gutes und gönnen sich mit einer Massage vom Profi eine Auszeit? Wir finden das super, dass Sie sich die Zeit für sich nehmen und bezuschussen Ihre Massage mit bis zu 100 Euro pro Jahr. Reichen Sie uns Ihre Quittung zusammen mit Ihrer Stempelkarte Wohlfühl Plus ein.

Ihr Zuschuss für Ihre Massage


Hilfsmittel – worauf Sie sich stützen können

Bei einigen Krankheiten muss die Therapie durch materielle Hilfsmittel ergänzt werden, damit Sie wieder zu einem zufriedenen und lebenswerten Leben finden können.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Hörgeräte
  • Prothesen
  • Rollstühle
  • Gehhilfen
  • orthopädische Schuhe
  • orthopädische Einlagen

Wenn es sich bei den Hilfsmitteln nicht um Alltagsgegenstände, wie Kissen, Seniorenbetten oder Sessel mit Aufrichtungsfunktion handelt, dürfen Ärzte in besonderen Fällen diese Hilfsmittel verordnen, um: 

  • eine Behinderung auszugleichen
  • der Krankenhaus-Behandlung zu dauerhaftem Erfolg zu verhelfen
  • eine zu befürchtende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern. 

Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie 10 Prozent der Kosten selbst übernehmen – mindestens 5 Euro, jedoch maximal 10 Euro. 

Energiekosten bei Hilfsmitteln

Bei einigen Hilfsmitteln, die Sie von uns erhalten haben, entstehen Energiekosten, an welchen wir uns beteiligen können. Dazu gehören:

  • CPAP-Geräte
  • Sauerstoff-Konzentratoren
  • BiPAP-Geräte
  • Beatmungsgeräte
  • E-Rollstühle/E-Scooter

Damit wir uns an Ihren Kosten beteiligen können, stellen Sie zunächst einen Antrag. Diesen erhalten Sie entweder direkt bei uns oder ganz einfach online.

Ihr Antrag auf Energiekostenerstattung


Brillen & Sehhilfen - klare Sache

Wenn also Ihr Sehvermögen schwer beeinträchtigt ist und Sie mit Brille ein Sehvermögen von unter 30 Prozent haben, übernehmen wir die Kosten für Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen. Dabei orientieren wir uns an Festbeträgen und Vertragspreisen. Für unsere Versicherten unter 18 Jahren zahlen wir jede Art Brillenglas, also auch Mehrstärken-, Gleitsicht- und in besonderen Fällen auch Kunststoffgläser bis zur Höhe des Festbetrages.

Exklusiv erhalten Sie von uns einen besonderen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro über unser Gesundheitskonto zu Ihren Brillengläsern oder Kontaktlinsen, wenn Sie Ihre Rechnung mit der Stempelkarte Wohlfühl Plus bei uns einreichen.

Sparen Sie mit unserem Brillenzuschuss

Ihre Ansprechpartner/innen zu den Heil- & Hilfsmitteln:

Karola Braun

Telefon: 05651 7451-202
Telefax: 05651 7451-402
karola.braun(at)bkk-wm.de

Kristin Hampel

Telefon: 05651 7451-164
Telefax: 05651 7451-364
kristin.hampel(at)bkk-wm.de

Konstantin Kolbek

Telefon: 05651 7451-172
Telefax: 05651 7451-372
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Sarah Pippart

Telefon: 05651 7451-206
Telefax: 05651 7451-406
sarah.pippart(at)bkk-wm.de

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

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