Für das
gemeinsam
verankert
Gefühl
Anabelle Scheerder mit Marina und Tom aus Frieda

Für Kinder & Familien

Als Familienkasse ist für uns die Gesundheit Ihrer Kinder und Ihrer Familie das Wichtigste. Sie wollen Ihre Kinder bestmöglich versorgt wissen. Dabei möchten wir Sie unterstützen, denn wir bieten Ihnen exklusive Familienleistungen und sorgen dafür, dass Sie sich bei einer Krankheit Ihres Kindes in Ruhe um die Genesung kümmern können. 


Highlight-Leistungen für Kinder & Familien

FamiliePlus - Ihr Vorsorgemanager

Vorsorge, Beratung, Tipps und Infos: Mit unserem kostenfreien Online-Vorsorgemanager FamiliePlus erhalten Sie und Ihre Familie alle gesundheitsrelevanten Informationen aus einer Hand - und das immer zum richtigen Zeitpunkt. Wir begleiten Sie auf Ihrem gesamten Lebensweg: Vom ersten Ultraschall in der Schwangerschaft bis ins hohe Alter. Mit dem Familien-Newsletter sind Sie in jedem Alter gut versorgt. 

Jetzt anmelden zu FamiliePlus

60 Euro Bonus für die Kindervorsorge

Ihr Kind geht regelmäßig zu den U-Untersuchungen und der Zahnvorsorge? Das finden wir super und belohnen Ihr Kind dafür mit 60 Euro für die beiden Nachweise in der Stempelkarte unseres Gesundheitskontos Wohlfühl Plus. Also einfach die Stempelkarte einreichen und den Bonus kassieren.

Ihr Bonus Plus für Kinder


Gesundheit für die lieben Kleinen:

Neugeborenen-Screening - direkt nach der Geburt

Wenn ein Baby geboren wird, ist die Gesundheit des Kleinen das Wichtigste für die Eltern. Beim Neugeborenen-Screening wird Ihrem Baby am 3. Lebenstag Blut abgenommen, um angeborene Stoffwechselerkrankungen und Endokrinopathien frühzeitig erkennen zu können. Durch das Screening können Erkrankungen, die klinisch noch nicht sichtbar sind, frühzeitig diagnostiziert und behandelt werden.

Das Neugeborenen-Screening ist eine freiwillige medizinische Leistung, so dass Ihre Einverständniserklärung notwendig ist. Weitere Fragen besprechen Sie bitte direkt mit dem Kinderarzt in der Klinik ab.

Die Kosten für diese Untersuchung tragen natürlich wir, denn wir möchten, dass Sie und ihr Baby sich wohl und sicher fühlen.

Vorsorgeuntersuchungen - U1 bis J1

Wir übernehmen für Ihr Kind die vollen Kosten für alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen. 

Dazu gehören:

U1

nach der Geburt

Gründliche körperliche Untersuchung, z. B. Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen

U2

3. bis 10. Lebenstag

Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen

U3

4. bis 5. Lebenswoche

Überprüfung der Reflexe und der Motorik, Untersuchung der Organe und Hüften, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung z. B. Gewicht, Reaktionen

U4

3. bis 4. Lebensmonat

Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem

U5

6. bis 7. Lebensmonat

Überprüfung Motorik und Koordination z. B. alleine drehen, Greifen nach Gegenständen. Hörtest, Ernährungsfragen, Zahnstatus, Augenuntersuchung

U6

10. bis 12. Lebensmonat

Test Sinnes- und Sprachentwicklung sowie körperliche Geschicklichkeit, Augenuntersuchung

U7

21. bis 24. Lebensmonat

Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung. Untersuchung der Wirbelsäule, des Beckens, der Beine und Füße wegen möglicher Fehlstellungen, Augenuntersuchung

U7a

34. bis 36. Lebensmonat

Überprüfung altersgemäße Sprache, Körpermaße, Organe, Skelettsystem, Motorik und Nervensystem

U8

46. bis 48. Lebensmonat

Test körperliche Geschicklichkeit, soziales Verhalten, Sprachentwicklung, Gehör und Sehvermögen

U9

60. bis 64. Lebensmonat

Körperliche und geistige Entwicklung werden untersucht. Test Bewegungsverhalten, Sprachentwicklung sowie Hör- und Sehvermögen

J1

12 bis 14 Jahren

Eingehende körperliche Untersuchung sowie ein Gespräch über Besonderheiten im Verhalten und in der Entwicklung Ihres Kindes

Wann untersuchen lassen?

Für jede Untersuchung gibt es eine optimale Altersphase, in der Sie Ihr Kind dem Arzt vorstellen sollte. In Ihrem gelben Kinder-Untersuchungsheft, das Sie direkt nach der Geburt bekommen, finden Sie eine Liste mit allen Kinder- und Jugenduntersuchungen.

Vorsorge-Erinnerungen

Über FamiliePlus erinnern wir Sie und Ihr Kind an die nächste anstehende Vorsorgeuntersuchung.

Ihre Anmeldung zu FamiliePlus

BKK FamilyPlus - die exklusive Vorsorge für unsere Kinder

Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 sind sehr umfangreich, weisen jedoch an einigen Stellen Lücken auf. Mit dem Premium-Gesundheitsprogramm „BKK FamilyPlus“ erhalten Kinder und Jugendliche bundesweit kostenfrei eine lückenlose Vorsorge für alle Entwicklungsphasen.

Bei Kindern und Jugendlichen tragen wir die vollständigen Kosten für folgende Untersuchungen: 

  • Schwangerberatung U0
  • BKK Babycheck (1. - 5. Monat)
  • Augenuntersuchung I (5. - 14. Monat)
  • Sprachbeurteilung bei der U7 (20. - 27. Monat)
  • Augenuntersuchung II (20. - 50. Monat)
  • Sprachuntersuchung zur U7a (33. - 38. Monat)
  • BKK Grundschulcheck I U10 (7 - 8 Jahre)
  • BKK Grundschulcheck II U11 (9 - 10 Jahre)
  • HPV-Impfberatung (9 - 14 Jahre)
  • BKK Jugendcheck J2 (16 - 17 Jahre)

Die genannten Checks sind wichtig und gut. Wir bieten Ihnen jedoch noch weitere tolle Angebote:

Gesundheitscoaching

Dieses Angebot ist für Kinder mit bestimmten chronischen Verhaltens- und Entwicklungsstörungen. Mit diesem Patientenschulungsprogramm vermittelt der speziell geschulte Kinder- und Jugendarzt dem Kind und deren Eltern sogenannte Selbstmanagement-Kompetenzen.

PädExpert

Mit diesem Angebot kann der Kinder- und Jugendarzt bei der Behandlung von Kindern mit bestimmten chronischen oder seltenen Erkrankungen virtuell einen speziellen Facharzt zur Unterstützung von Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle hinzuziehen. Persönliche Arztbesuche beim Spezialisten mit langen Anfahrtswegen und Wartezeiten können dadurch vermieden werden.

PädAssist und PädHome

Hierbei kann das Kind und dessen Eltern bei bestimmten häufigen Erkrankungen virtuell über die kostenlose Smartphone-App „Mein Kind- und Jugendarzt“ Gesundheitsdaten aus Langzeittagebüchern austauschen (PädAssist) und in einer Online-Videosprechstunde mit Ihrem Arzt gemeinsam auswerten (PädHome).

Fragen Sie Ihren Arzt, ob er am Programm „BKK FamilyPlus“ teilnimmt. 

Informieren Sie sich

Wenn Ihr Kinderarzt nicht am Programm teilnimmt, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen die Kosten mit bis zu 100 Euro über unser Gesundheitskonto WohlfühlPlus erstatten. 

Ihr Wohlfühl Plus

Zahnvorsorgeuntersuchungen - für eine gesunde Mundhygiene

Vom 30. bis zum 72. Lebensmonat sollten Sie mit Ihrem Kind an drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Zwischen den Terminen sollten immer zwölf Monate liegen, damit der Zahnarzt die Entwicklung verfolgen kann. Bis zum 6. Lebensjahr müssen diese drei Untersuchungen beendet sein.

Zahnvorsorgeuntersuchungen im Alter von 6 bis 18 Jahren:
  • Feststellen des Mundhygienezustands: Einmal pro Halbjahr wird die Mundgygiene Ihres Kindes von Ihrem Zahnarzt durchgeführt.
  • Mundgesundheitsaufklärung: Einmal pro Halbjahr, aber mindestens einmal in drei Jahren, wird Ihr Kind über die Entstehung von Karies und Zahnfleischentzündungen und wie man sie vermeiden kann, Ernährungstipps, Mundhygieneberatung, Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung sowie praktische Übungen zum Erlernen der Mundhygiene aufgeklärt. 
  • Zahnprophylaxe - lokale Fluoridierung der Zähne: Einmal pro Halbjahr werden weiche Zahnbeläge entfernt und die Zähne zur Zahnschmelzhärtung fluoridiert. Je nach Notwendigkeit kann der Zahnarzt zusätzlich die Zähne versiegeln.
  • Zahnärtliche Kontrolle: Einmal pro Halbjahr erfolgt eine gründliche Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.

Impfungen - gegen Viren, Bakterien & Co.

Für Kinder werden von der STIKO (Ständige Impfkommission) folgenden Impfungen empfohlen:
Masern, Mumps, Röteln (MMR)

Diese drei Infektionskrankheiten gelten als typische Kinderkrankheiten. Nicht immer verlaufen sie so harmlos wie ihr Ruf. Bleibende Behinderungen oder sogar ein tödlicher Ausgang können die Folge sein. Deshalb ist die kombinierte MMR-Schutzimpfung gegen alle drei Krankheiten für Kleinkinder inzwischen zum Impfstandard geworden. Die erste Impfung bekommen die Kinder im Alter zwischen 11 und 14 Monaten, die zweite Impfung vor ihrem 2. Geburtstag.

Diphtherie, Hepatitis, HIB, Keuchhusten, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf

Ein absolutes Muss ist die Impfung gegen Diphtherie, Hepatitis B, HIB-Infektion (Haemophilus influenzae Typ b), Keuchhusten, Kinderlähmung und Wundstarrkrampf (Tetanus). In einem Kombinationspräparat hat man die Wirkstoffe gegen alle sechs Krankheiten vereint. Ein Kind muss im 1. Lebensjahr dreimal geimpft werden (im 2., 4. und 11. bis 14. Lebensmonat), um eine Grundimmunisierung zu erzielen.

Rotavirus

Der Rotavirus ist ein Durchfall-Virus, der besonders für Kleinkinder gefährlich werden kann. Davor schützt eine Schluckimpfung, die Babys zwischen der 6. und 26. Lebenswoche bekommen.

Meningokokken

Die Meningokokken sind verantwortlich für Hirnhautentzündung und Blutvergiftung. Besonders schnell werden Kinder mit dieser Bakterie infiziert. Gegen die Typen A, C W 135 und Y können Sie Ihr Kind bisher impfen lassen. Gegen den Typ C sollte die Impfung vor dem 2. Geburtstag erfolgen.

Als Zusatzleistung übernehmen wir für Sie die Kosten der Meningokokken-B-Impfung Ihres Kindes ab dem 2. Lebensmonat bis einen Tag vor dem 5. Geburtstag. Reichen Sie uns hierfür ganz einfach die Quittungen über den Impfstoff und der ärztlichen Leistung ein. Der Impfstoff wird in voller Höhe erstattet. Für die Impfleistung des Arztes erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 4,66 Euro.

Windpocken

Windpocken sind eine klassische Kinderkrankheit. Je älter die Kinder sind, umso schlimmer kann die Erkrankung werden. Eine Impfung gegen die Windpocken wird Jugendlichen von 9 bis 17 Jahren sowie Kindern und Jugendlichen mit schwerer Neurodermitis geraten. 

Pneumokokken

Hirnhautentzündung, Lungenentzündung, Mittelohrentzündung und Blutvergiftung. Diese Krankheiten gehen auf das Konto des Streptococcus pneumonaie. Diesen Bakterien (Pneumokokken) begegnet man praktisch überall. Sie verbreiten sich wie Erkältungen über Tröpfcheninfektion. Eine Impfung ist besondern für Säuglinge unter 14 Monaten ratsam.

Impfempfehlungen der STIKO

Ihr 100-Euro-Bonus für Kinderkurse

Profitieren Sie von jährlich bis zu 100 Euro für Kinderkurse, z. B. für Baby- oder Kleinkinderschwimmen, Kangatraining, Pekip® oder Babymassage. Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Kind bei uns versichert sind, regelmäßig am Kurs teilgenommen haben und Ihr Kind nicht älter als fünf Jahre ist. Reichen Sie uns dafür einfach Ihre Teilnahmebescheinigung und Rechnung ein, damit wir Ihnen den Zuschuss auf Ihr Konto überweisen können.


Die neue „neolexon Artikulations-App“ als logopädische Unterstützung

Wenn der König zum Tönig, die Soße zur Schoose wird oder anderweitig Sprechstörungen Ihres Kindes offensichtlich werden, ist therapeutischer Rat gefragt. Artikulationsstörungen, wie z. B. Lispeln, sind vergleichsweise häufig, aber lassen sich gut mit sprachtherapeutischer oder logopädischer Unterstützung behandeln. Ob die Therapie erfolgreich wird, hängt aber wesentlich davon ab, wie oft und intensiv Ihr Kind zuhause übt. Die Erfahrung zeigt, dass herkömmliche Übungsaufgaben wenig motivierend sind. 

Mit der „neolexon Artikulations-App“ bieten wir Ihnen in der Sprachtherapie nun eine Unterstützung an, die Ihrem Kind dabei hilft, das tägliche Übungspensum spielerisch zu meistern. Ergänzend zur regulären logopädischen Behandlung bietet die App auf die therapeutischen Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmte Spielmoduleinheiten an. Der Sprachtherapeut kann die Artikulations-App an den Bedürfnissen Ihres Kindes anpassen. Gemeinsam mit dem Therapeuten können Sie die Erfolge anhören und bewerten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wenn bei Ihrem Kind im Alter zwischen 3 und 7 Jahren eine Artikulationsstörung von einem Arzt oder einer Ärztin diagnostiziert wurde und Ihr Kind sich in logopädischer Behandlung befindet, übernehmen wir die Kosten für die „neolexon Artikulations-App“. Legen Sie uns hierfür den Antrag vor, welchen Sie unten downloaden können. Füllen Sie diesen aus und lassen Sie sich den unteren Teil vom Therapeuten bestätigen. 

Die Smartphone- und Tablet-optimierte App finden Sie im AppStore oder im GooglePlayStore.

Laden Sie Ihren Antrag runter


Kinderkrankengeld - Kinder zu Hause pflegen

Kinder brauchen ihre Eltern. Kranke Kinder brauchen ihre Eltern ganz besonders, denn dann sind Eltern durch kaum jemand anderen zu ersetzen. Doch wer versorgt das kranke Kind und bringt es zum Arzt, wenn beide Elternteile arbeiten müssen? In so einer Situation geraten viele Familien plötzlich in organisatorische Schwierigkeiten. Damit Ihnen das nicht passiert, zahlen wir Kinderkrankengeld für die Zeit, an denen Sie Ihr Kind pflegen statt zur Arbeit zu gehen. Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen in diesen Tagen unbezahlten Urlaub.

Was sind die Voraussetzungen?

  1. Sie haben eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, dass Ihr Kind krank ist und Ihre Betreuung und Pflege benötigt.
  2. Es gibt keine andere Person in Ihrem Haushalt, die sich um das Kind kümmern kann.
  3. Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und hat seinen 12. Geburtstag noch nicht begangen (für behinderte Kinder gilt diese Altersgrenze nicht).

Wie hoch und wie lange erfolgt die Zahlung?

Wir zahlen Ihnen 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes oder aber 100 Prozent, sofern Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung Einmalzahlungen erhalten haben. Die Höhe der Einmalzahlungen ist dabei nicht wichtig. Abgezogen werden lediglich die Sozialbeiträge. Den Beitrag für die Krankenversicherung übernehmen natürlich wir.

Für jedes Elternteil zahlen wir 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind und Kalenderjahr, jedoch insgesamt maximal 35 Tage pro Jahr. Bei zwei berufstätigen Elternteilen können die Freistellungstage des einen Elternteils vom anderen übernommen werden, damit die Familien flexibel planen können.

Alleinerziehende erhalten Kinderkrankengeld für 30 Arbeitstage pro Kind und Kalenderjahr – insgesamt maximal 70 Tage kalenderjährlich.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Für den Antrag müssen Sie einfach die Rückseite der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen und uns zukommen lassen. Dabei ist es egal, wo Ihr Kind versichert ist, wichtig ist, dass Sie bei uns sind. Das Elternteil, dass das Kind zu Hause versorgt, muss den Antrag stellen.

Ihre Ansprechpartnerinnen zum Kinderkrankengeld:

Susann Adler

Telefon: 05651 7451-166
Telefax: 05651 7451-366
susann.adler(at)bkk-wm.de

Elke Beier

Telefon: 05651 7451-107
Telefax: 05651 7451-307
elke.beier(at)bkk-wm.de

Susanne Schäfer

Telefon: 05651 7451-154
Telefax: 05651 7451-354
susanne.schaefer(at)bkk-wm.de

Anke Zwanziger

Telefon: 05651 7451-168
Telefax: 05651 7451-368
anke.zwanziger(at)bkk-wm.de

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Genießen Sie Ihre Rundum-Wohlfühl-Behandlung für Ihre Gesundheit