Mitgliedschaft: Vorteile für Arbeitnehmer
Für das
ich fühl mich
verstanden
Gefühl

Für Arbeitnehmer

Sie stehen fest im Berufsleben und wünschen sich eine Krankenkasse, die Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite steht? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Sie landen weder in einem lästigen Call-Center, noch in einer Telefonschleife. Bei uns erreichen Sie jeden einzelnen unserer Mitarbeiter telefonisch direkt über die individuelle Durchwahl oder persönlich in einer unserer Beratungsstellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und helfen Ihnen gern bei Ihren Anliegen rund um das Thema der Kranken- und Pflegeversicherung weiter.

Wann bin ich versicherungspflichtig – wann freiwillig als Arbeitnehmer versichert?

Die Versicherungspflicht hängt vom jährlichen Einkommen ab. Liegt dieses unter 73.800 Euro (6.150,00 Euro im Monat), sind Sie versicherungspflichtig. Liegen Sie mit Ihrem Einkommen über diesem Betrag, sind Sie versicherungsfrei und wir versichern Sie freiwillig bei uns weiter.

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?

Sie sind arbeitslos geworden oder eine Arbeitslosigkeit steht Ihnen bevor? Dann brauchen Sie sich nicht mit dem Thema der Versicherung auseinandersetzen. Dafür sind wir da. Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen, stellen wir Ihnen einfach eine Mitgliedsbescheinigung für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus. Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. Wir erledigen in wenigen Minuten die wichtigen Arbeitsschritte für Ihre Absicherung.

Formulare und Infos für Arbeitnehmer


Beiträge für Arbeitnehmer

Die Beitragssätze sind vom Gesetzgeber einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.

Krankenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz

Alle Mitglieder, die bei einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung haben, zahlen den allgemeinen Beitragssatz. Dieser liegt bei 14,6 %, den der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zahlen. Den Zusatzbeitragssatz in Höhe von 3,39 % tragen ebenfalls der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte.

Ermäßigter Beitragssatz

Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen den ermäßigten Beitragssatz. Jedoch gilt dieser nicht für versicherungspflichtige Rentner. Hauptberuflich Selbstständige zahlen aus den Einkünften ihrer Selbstständigkeit grundsätzlich den ermäßigten Beitragssatz, es sei denn es wurde ein Anspruch auf Krankengeld gewählt. Ist dies der Fall, zahlt der Selbstständige den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent.

Pflegeversicherung

Als pflichtversichertes Mitglied der BKK Werra-Meissner sind Sie gleichzeitig in unserer Pflegekasse versichert.

Beitragssätze für Arbeitnehmer

Allgemeiner Beitragssatz 14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %
Zusatzbeitragssatz 3,39 %
Pflegeversicherung* (mindestens) 2,6 %
Pflegeversicherung für Kinderlose 4,2 %
Rentenversicherung 18,6 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 %

Der Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer

Beitragsbemessungsgrenze 5.512,50 Euro
Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld) 997,70 Euro
Pflegeversicherung* mindestens 143,32 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 231,54 Euro
Gesamt 1.135,02 Euro
Gesamt für Kinderlose 1.223,24 Euro
*richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder  

Ihre Ansprechpartner:

Michael Bogatsch

Telefon: 05651 7451-605
Telefax: 05651 7451-805
Mobil: 0173 5631529
michael.bogatsch(at)bkk-wm.de

Matthias Kullik

Telefon: 05651 7451-604
Telefax: 05651 7451-804
Mobil: 0173 2706048
matthias.kullik(at)bkk-wm.de

Brigitte Reimuth

Telefon: 05651 7451-616
Telefax: 05651 7451-816
brigitte.reimuth(at)bkk-wm.de

Maik Vogt

Telefon: 05651 7451-607
Telefax: 05651 7451-807
Mobil: 0152 56183213
maik.vogt(at)bkk-wm.de

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

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