Für das bestens informiert Gefühl
Für das
bestens
informiert
Gefühl

News-Details Aktuelle Infos

Wichtige Info zum Beitrag der Pflegeversicherung

Ab dem 01.07.2023 ändern sich die bundesweiten Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Zum 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz in der Pflegeversicherung durch den Gesetzgeber angehoben, um die finanzielle Stabilität zu sichern und um die geplanten Leistungsanpassungen zu ermöglichen. Aktuell liegt der Beitrag in der Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent, für Mitglieder ohne Kinder bei 3,4 Prozent.

Ab dem 1. Juli 2023 wird der allgemeine Beitragssatz um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Zudem wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. In der Kindererziehungsphase werden Eltern mit mehreren Kindern somit spürbar entlastet. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag jedoch wieder. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit (bis zum 25. Lebensjahr) daher wieder der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent.

Beitragssätze ab 01.07.2023
  • Mitglieder ohne Kinder: 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %)
  • Mitglieder mit einem Kind: 3,40 % (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 %)
  • Mitglieder mit zwei Kindern: 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %)
  • Mitglieder mit drei Kindern: 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,20 %)
  • Mitglieder mit vier Kindern: 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil: 0,95 %)
  • Mitglieder mit fünf Kindern: 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil: 0,7 %)

Der Arbeitgeber-Anteil beträgt immer 1,70 Prozent.

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Genießen Sie Ihre Rundum-Wohlfühl-Behandlung für Ihre Gesundheit