Was macht die BKK Werra-Meissner?
Wir sind eine gesetzliche Kranken-Kasse.
Unser Name ist BKK Werra-Meissner.
Bei uns sind viele Menschen versichert.
Das heißt: Sie bezahlen Geld an die BKK Werra-Meissner.
Das Geld nennt man Beitrag.
Die BKK Werra-Meissner zahlt dafür:
- Kosten für Arzt-Besuche
- Behandlungen beim Arzt und im Krankenhaus
- Medikamente
- und vieles mehr
Was die BKK Werra-Meissner bezahlt, steht in Gesetzen.
Was bezahlt die BKK Werra-Meissner?
Die BKK Werra-Meissner möchte, dass sie gesund bleiben.
Und dass Sie gesund werden.
Dafür bietet die BKK Werra-Meissner Leistungen an.
Die BKK Werra-Meissner hilft mit den Leistungen in vielen Bereichen:
- Wenn Sie eine Krankheit haben und zum Arzt müssen
- Wenn Sie am Zahn krank sind
- Wenn Sie ins Krankenhaus müssen
- Wenn Sie Hilfe zu Hause brauchen
- Wenn Sie eine Impfung brauchen
- Wenn Sie einen Sport-Kurs machen wollen
- Wenn Sie einen Urlaub im Ausland machen
- Wenn Sie schwanger sind
- Wenn Sie eine Familie haben
- Wenn Sie Infos oder Adressen brauchen
Eigen-Anteil
Es gibt Kosten, die Sie selber zahlen müssen.
Das nennt man Eigen-Anteil.
Das steht im Gesetz.
Zum Beispiel:
Bei manchen Medikamenten zahlen Sie einen Teil der Kosten selbst.
Mitglied werden
Sie können bei uns Mitglied werden.
Dann sind Sie bei uns versichert.
Diese Menschen können zum Beispiel Mitglied werden:
- Sie machen eine Ausbildung.
- Sie studieren.
- Sie arbeiten in einem Beruf.
- Sie haben eine eigene Firma.
- Sie sind Rentner.
Sie können auch Ihre Kinder und Ehe-Partner bei der BKK Werra-Meissner versichern. Das nennt man Familien-Versicherung.
Wenn Sie kein eigenes Geld verdienen, dann brauchen Sie keinen Extra-Beitrag zu zahlen. Wir beraten Sie in unseren Büros.
Wir nennen die Büros Geschäftsstellen.
Infos bekommen Sie auch im Internet.
Besuch beim Arzt
Sie können sich Ihren Arzt aussuchen.
Der Arzt muss einen Vertrag mit der gesetzlichen Kranken-Kasse haben.
Andere Hilfen
Vielleicht brauchen Sie andere Hilfen.
Das entscheidet Ihr Arzt.
Zum Beispiel:
- eine Brille
- Kranken-Gymnastik
- Einlagen für die Schuhe
- oder noch andere Hilfen
Besuch beim Zahnarzt
Sie können sich Ihren Zahn-Arzt aussuchen.
Der Zahn-Arzt muss einen Vertrag mit der Kranken-Kasse haben.
Sie können zum Zahn-Arzt gehen, bevor Ihre Zähne krank werden.
Das nennt man Vorsorge.
Sie können zweimal im Jahr zur Vorsorge gehen.
Der Zahn-Arzt schreibt in ein Heft, dass Sie bei der Vorsorge waren.
Das Heft heißt: Bonus-Heft.
Wenn Sie in den Zähnen Löcher haben, dann kann sie ein Zahn-Arzt reparieren.
Das nennt man Zahn-Füllung.
Wenn Ihr Zahn-Fleisch krank ist, dann kann der Zahn-Arzt es behandeln.
Krankes Zahn-Fleisch nennt man: Parodontitis.
Wenn Ihnen ein Zahn gezogen wurde, dann brauchen Sie vielleicht einen Ersatz-Zahn.
Das kostet viel Geld.
Die BKK Werra-Meissner bezahlt einen Teil des Geldes.
Damit die BKK Werra-Meissner Geld zahlt, müssen Sie einen Antrag stellen.
Antrag stellen
Den Antrag stellen Sie so:
- Der Zahn-Arzt untersucht Ihre Zähne
- Der Zahn-Arzt schreibt einen Plan.
- Der Plan heißt: Heil- und Kosten-Plan.
- Den Heil- und Kosten-Plan geben Sie in der Geschäftsstelle ab, zusammen mit Ihrem Bonus-Heft.
Wenn Sie regelmäßig beim Zahn-Arzt zur Vorsorge waren, müssen Sie nicht so viel selber zahlen.
Dann kann die BKK Werra-Meissner entscheiden, wie viel Geld sie zahlt.
Infos dazu bekommen Sie in unseren Geschäftsstellen.