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Wichtige Information für Beitragszahlungen

Arbeitgeber und Beitragsselbstzahler haben die Möglichkeit Beiträge aus November und Dezember zu stunden.

Durch den aktuellen Lockdown hat sich der Spitzenverband Bund der Krankenkassen darauf verständigt, dass Arbeitgeber und Mitglieder, die ihre Beiträge selbst zahlen, unterstützt werden. Konkret bedeutet dies die Möglichkeit einer zinslosen Stundung der Beiträge für November und Dezember längstens bis zum Fälligkeitstag der Januar-Beiträge (25.01.2021).

Ausgegangen wird hierbei davon, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen der Bundesregierung bis dahin vollständig ausgezahlt worden sind.

Stellen Sie einfach einen schriftlichen Antrag auf Stundung bei uns und wir leiten alles weitere in die Wege. Für alle Fragen hierzu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

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