Üblicherweise haben Sie bisher Ihr Bonusheft zur Dokumentation der zahnärztlichen Vorsorge in Papierform geführt. Sie können aber auch die papierlose Alternative hierzu nutzen: Das eBonusheft.
Als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (kurz = ePA) gibt es das Bonusheft nun als digitale Version.
Alle Informationen zur ePA finden Sie hier
Absprache mit Ihrem Zahnarzt
Das papiergebundene Zahnbonusheft behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit und kann wie bisher genutzt werden. Sollten Sie weiterhin die Papiervariante bevorzugen, informieren Sie einfach Ihren Zahnarzt. Diesem müssen Sie das Bonusheft stets zur Eintragung vorlegen. Für den Fall, dass Sie das eBonusheft wählen, müssen Sie Ihrem Zahnarzt hierfür die Zugriffsberechtigung erteilen. Dieser wird dann automatisch die Eintragung in Ihre elektronische Patientenakte vornehmen.
Wenn Sie also einen Zahnersatz benötigen, erhöht sich Ihr Zuschuss durch uns, wenn Sie die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen Jahr für Jahr regelmäßig wahrgenommen haben.