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Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine erweiterbare Versichertenkarte, welche als Chipkarte im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Mit ihr können Sie sich in einer Arztpraxis oder dem Krankenhaus behandeln lassen. Der größte Unterschied zur herkömmlichen Versichertenkarte: Die eGK ist mit einem Chip ausgestattet, auf der Daten gespeichert werden können.

Welche Stammdaten sind auf der eGK gespeichert?

  • Vor- und Nachname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Versichertennummer sowie der Versichertenstatus (z.B. mitversichertes Familienmitglied)
  • Beginn des Versicherungsschutzes
  • Name der Krankenkasse sowie der Kassennummer
  • Gültigkeitsdauer

Welche weiteren Funktionen bietet die eGK?

Grundsätzlich kann zwischen Funktionen als festem Bestandteil der Karte und ebenso zukünftigen Fachanwendungen, die schrittweise eingeführt werden, unterschieden werden.

Aktuell bietet die eGK folgende Zussatzfunktionen:

  • Notfalldatensatz
    Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien, chronischen Erkrankungen, operativen Eingriffen sowie Angaben zu Kontaktpersonen im Notfall
  • Elektronischer Medikationsplan
    Informationen über die Einnahme von Arzneimitteln (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit, etc.)

Wie wird die Sicherheit meiner Daten gewährleistet?

Das Zwei-Schlüssel-Prinzip schützt Ihre sensiblen Daten. Mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) können Sie Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern oder Therapieeinrichtungen Zugang zu Ihren Daten geben. Ähnlich wie beim Bezahlen mit der Kreditkarte tippen Sie die Nummer in ein Kartenlesegerät ein.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ich habe meine Gesundheitskarte verloren, was muss ich jetzt tun?

Um Missbrauch auszuschließen, werden wir Ihre Karte sperren, sobald Sie uns Ihren Verlust mitgeteilt haben. Im Anschluss fordern Sie Ihre neue Chipkarte bequem bei uns an.

Schreiben Sie uns über unser Online-Formular

Wofür benötige ich eine PIN und woher bekomme ich sie?

Sie benötigen eine PIN, wenn Sie erstmals eine Anwendung der Telematik-Infrastruktur (TI), z. B. die elektronische Patientenakte, nutzen. Zunächst müssen Sie sich als Kartenbesitzer eindeutig authentifizieren. Anschließend schicken wir Ihnen die PIN per Post.

Was mache ich, wenn ich bei einem Arztbesuch die eGK nicht dabei habe?

Kann bei einer Arzt-/Patientenbegegnung im Behandlungsfall die Identität des Versicherten nicht bestätigt oder kann keine gültige elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden, kann der Arzt nach Ablauf von zehn Tagen eine Privatvergütung für die Behandlung verlangen. Sie haben also zehn Tage Zeit, Ihre eGK beim Arzt nachzureichen.

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

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