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ePA eGK PIN


Der PIN der eGK und ePA

Die Verbesserung und strenge Einhaltung des Datenschutzes sind wichtige Maxime bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur. So befinden sich sensible Versichertendaten, wie der Versicherungsstatus, nur noch verschlüsselt auf dem Mikrochip der Karte.

Durchweg wird zwischen Verwaltungsdaten und medizinischen Daten auf der eGK unterschieden. Die sogenannten Verwaltungsdaten sind zum einen Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift und zum anderen sind es Angaben zur Krankenversicherung wie Krankenversicherungsnummer, Versichertenstatus und Zuzahlungsstatus. Diese Daten sind für alle Versicherten verpflichtend auf der Karte gespeichert. Sie dienen den Versicherten als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Medizinische Daten werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Versicherten gespeichert. Mithilfe des Mikrochips werden diese medizinischen Informationen verschlüsselt und können damit von unberechtigten Dritten nicht gelesen werden.

Bei allen Anwendungen gilt: der Versicherte ist Herr über seine Daten und bestimmt, wer wann Zugriff auf welche Daten hat. Bei der Nutzung der eGK gilt grundsätzlich das Zwei-Schlüssel-Prinzip: Nur, wenn die Ärzte den elektronischen Heilberufsausweis (HBA) und die Versicherten die eGK in ein spezielles Kartenterminal gesteckt haben, ist ein Lesen der sensiblen Verwaltungsdaten (GVD) wie beispielsweise der Zuzahlungsstatus oder die Teilnahme an einem Disease Management Programm (DMP) auf der Karte überhaupt möglich. Um die medizinischen Daten des NFDM und des eMP lesen zu können, müssen die Versicherten ihre eGK und die Ärzte den HBA in das Kartenterminal einschieben und beide müssen ihre jeweilige persönliche Geheimzahl (PIN) eingeben. Die Krankenkassen werden ihre Versicherten rechtzeitig über die PIN-Nutzung informieren. Die Daten des Notfalldatensatzes werden im Notfall auch ohne PIN gelesen werden können, da es dem Versicherten im Falle eines medizinischen Notfalles gegebenenfalls nicht mehr möglich ist, die PIN selbst einzugeben. In jedem Fall wird der Datenzugriff aber immer automatisch so protokolliert, dass die Versicherten auch im Nachhinein sehen können, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Lediglich bei der Anwendung elektronische Patientenakte und dem elektronischen Rezept ist für die Nutzung der Anwendung beim Einsatz mobiler Endgeräte zusätzlich ein Verfahren ohne Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte angedacht.

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