In unserer Infothek finden Sie alle notwendigen Dokumente zur Eröffnung eines Arbeitgeberkontos, Informationen zu den Fälligkeiten der Beiträge, die Rechengrößen sowie die Beitrags- und Umlagesätze. Hier können Sie zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern.
Beitragskonto eröffnen
Wenn Sie erstmalig ein Beitragskonto bei uns eröffnen wollen, füllen Sie bitte das Stammdatenblatt mit den notwendigen Informationen aus und schicken uns dieses unterschrieben zurück.
Arbeitgeberinformation/Rechengrößen
Hier finden Sie alle Rechengrößen, wie zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenzen, die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die jeweiligen Beitragssätze.
Fälligkeit der Beitragsnachweise
Bitte beachten Sie, dass uns der Beitragsnachweis mindestens zwei Tage vor der jeweiligen Fälligkeit der Beiträge vorliegen muss. Die Übermittlung des Beitragsnachweises muss maschinell erfolgen.
Beitragsabführungsverfahren
Die Beiträge sollen unserem Konto pünklich gutgeschrieben werden? Dann füllen Sie uns einfach das Sepa-Lastschrift Mandat aus. Wir werden dann zur jeweiligen Fälligkeit am drittletzen Bankarbeitstag den Beitrag von Ihrem Konto einziehen.
Ihr Beitragsservice:
Jens Fernschild
Telefon: 05651 7451-651
Telefax: 05651 7451-851
jens.fernschild(at)bkk-wm.de
Christina Hohmann
Telefon: 05651 7451-661
Telefax: 05651 7451-861
christina.hohmann(at)bkk-wm.de
Tanja Wiegmann
Telefon: 05651 7451-665
Telefax: 05651 7451-865
tanja.wiegmann(at)bkk-wm.de
Mirko Zwanziger
Telefon: 05651 7451-653
Telefax: 05651 7451-853
mirko.zwanziger(at)bkk-wm.de