Mitgliedschaft – Vorteile für Selbstständige
Für das
rundum
sicher
Gefühl

Für Selbstständige

In der Selbstständigkeit bestens versichert

Sie sind hauptberuflich selbstständig und möchten sich bei uns versichern? Das ist gar kein Problem! Wir haben für Sie eine umfangreiche freiwillige Versicherung im Angebot, die Sie und auch Ihre Familie rundum absichert. Neben den gesetzlichen Leistungen warten umfangreiche Mehrleistungen auf Sie, für die Sie keinen Cent extra in die Hand nehmen müssen.

Sie möchten sich zusätzlich privat absichern?

Unser Kooperationspartner Barmenia hat viele verschiedene Tarife, wie z. B. die Chefarztbehandlung oder Krankentagegeld für Sie geschaffen. Damit können Sie Ihren Gesundheitsschutz noch erweitern. Gern senden wir Ihnen die Broschüren zu oder Sie setzen sich direkt mit der Barmenia in Verbindung. Das BKK-Kundentelefon erreichen Sie unter der Telefonnummer 0202 438-3560. Oder schauen Sie auf der Internetseite www.bkk-extraplus.de nach.


Wissenswertes zur Krankenversicherung für Selbstständige

Wie hoch ist mein zu zahlender Beitrag?

Sie möchten wissen, was Ihre freiwillige Versicherung bei uns kostet? Da jede freiwillige Versicherung anders ist, würden wir gern mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ein individuelles Angebot erarbeiten. Rufen Sie uns einfach kurz an, damit wir alles besprechen können.

Bis wann ist die freiwillige Versicherung zu beantragen?

Sie haben ab dem Ende Ihrer letzten Versicherung drei Monate Zeit, um die freiwillige Versicherung bei uns zu beantragen.

Welche Vorversicherungszeiten muss ich für die freiwillige Versicherung erfüllen?

Der Gesetzgeber hat für die freiwillige Versicherung eine bestimmte Vorversicherungszeit festgelegt. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Sie waren unmittelbar vor der beantragten freiwilligen Versicherung mindestens 12 Monate gesetzlich versichert
  • Sie waren in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert.

Für die Vorversicherungszeit zählen alle Zeiten einer Pflichtmitgliedschaft, einer freiwilligen Versicherung und einer Familienversicherung.

Wann werden die Beiträge das erste Mal abgebucht?

Die Beiträge werden immer erst zum 15. des Folgemonats fällig. Beispiel: Der Beitrag für den Monat Juli wird erst am 15. August fällig und abgebucht.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Bogatsch

Telefon: 05651 7451-605
Telefax: 05651 7451-805
Mobil: 0173 5631529
michael.bogatsch(at)bkk-wm.de

Matthias Kullik

Telefon: 05651 7451-604
Telefax: 05651 7451-804
Mobil: 0173 2706048
matthias.kullik(at)bkk-wm.de

Brigitte Reimuth

Telefon: 05651 7451-616
Telefax: 05651 7451-816
brigitte.reimuth(at)bkk-wm.de

Maik Vogt

Telefon: 05651 7451-607
Telefax: 05651 7451-807
Mobil: 0152 56183213
maik.vogt(at)bkk-wm.de

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Genießen Sie Ihre Rundum-Wohlfühl-Behandlung für Ihre Gesundheit