Für das
gemeinsam
verankert
Gefühl
Lyn und Christoph Klug mit Alma aus Jestädt

Für Familien

Familienversicherung – der Rundum-Schutz für alle

Für Sie gibt es nichts wichtigeres als Ihre Familie? Das können wir sehr gut verstehen! Und genau deswegen sind auch Ihre Angehörigen bei uns bestens abgesichert. Wir stehen Ihnen und Ihrer Familie mit Rat und Tat zu Seite und kümmern uns um Ihr Wohlergehen. Unser Zusatzleitungspaket beinhaltet viele exklusive Mehrleistungen. Viele richten sich direkt an junge Familien. Sicher ist auch für Sie etwas dabei. Und das Beste: In den meisten Fällen ist die Familienversicherung sogar kostenfrei. Sichern Sie sich also Ihren Mehrwert ganz ohne Zusatzkosten.

Sie möchten Ihren Ehemann bzw. Ihre Ehefrau und/oder Ihre Kinder kostenfrei bei uns mitversichern? Dann drucken Sie sich einfach den Familienfragebogen aus, tragen Sie Ihre Familienangehörigen ein und schicken oder faxen Sie ihn unterschrieben an uns zurück. Wir kümmern uns dann direkt um alles Weitere.


Formulare und Infos für Familien


Wissenswertes zur Familienversicherung

Wer kann sich kostenlos über eine Familienversicherung versichern?

In der Familienversicherung können sich versichern:

  • Ehegatten oder Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)
  • Kinder, Adoptivkinder
  • Stiefkinder und Enkelkinder, wenn das Mitglied überwiegend für dessen Lebensunterhalt sorgt
  • Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Mitglied leben

Was sind die Voraussetzungen für eine kostenfreie Familienversicherung?

Der Anspruch besteht dann, wenn der Familienangehörige

  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • nicht anderweitig vorrangig krankenversichert ist
  • keine hauptberufliche Selbstständigkeit ausübt
  • mit seinem Arbeitseinkommen die Grenze von 505 Euro monatlich nicht übersteigt
  • nicht mehr als 538 Euro monatlich mit einer Beschäftigung verdient

Welche Altersgrenzen zählen für die Familienversicherung?

Grundsätzlich sind alle Kinder erst einmal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können darüber hinaus weiterhin mitversichert werden, bis

  • zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn das Kind weder erwerbstätig noch selbstständig tätig ist
  • zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges oder ökologisches Jahr absolviert oder einen europäischen Freiwilligendienst ohne Arbeitsentgelt ableistet.

Für Kinder, die sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze fort. Die Behinderung muss jedoch während einer bereits bestehenden Familienversicherung eingetreten sein.

Gibt es weitere Gründe, warum eine Familienversicherung nicht möglich ist?

Ja, die gibt es! Wenn der höher verdienende Elternteil regelmäßig im Monat mehr als 5.775,00 Euro verdient und nicht gesetzlich versichert ist, ist eine kostenfreie Familienversicherung bei uns nicht möglich. Jedoch können wir Ihr Kind dann freiwillig bei uns versichern. Wir erstellen Ihnen gern ein günstiges Angebot.

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Genießen Sie Ihre Rundum-Wohlfühl-Behandlung für Ihre Gesundheit